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Brandschutzkabel gemäß Bauproduktenverordnung EU 305/2011

(2.11.2017) Am 1. Juli 2017 endete die Übergangsfrist für Energie-, Steuer-, Kontroll- und Kommunikationskabel, die für eine dauerhafte Verwendung in Bauwerken vorgesehen sind. Seit diesem Tag müssen solche Kabel gemäß der harmonisierten europäischen Norm hEN 50575 produziert bzw. bewertet und mit einem CE-Kennzeichen gemäß der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 versehen sein.

Darüber hinaus ist auf der Basis von Prüfungen und Klassifizierungen bei einem akkreditierten und notifizierten Prüfinstitut eine Leistungserklärung zu erstellen. Wesentlicher Bestandteil der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen CE-Kenn­zeich­nung und Leistungserklärung ist die Angabe der Brandklasse.

Vor diesem Hintergrund bietet Leoni, Anbieter von Kabeln und Kabelsystemen für die Automobilbranche und weitere Industrien, seit dem  1. Juli 2017 ein breites Sortiment an Brandschutzkabeln gemäß Bauproduktenverordnung  mit reduzierter Flammausbreitung und Wärmeentwicklung bei gleichzeitig geringer Freisetzung von ätzenden Gasen und Rauch an. Das Sortiment umfasst ...

  • Energiekabel der Marke Betaflam,
  • Kommunikationskabel der Marken MegaLine, GigaLine und FiberConnect,
  • Buskabel der Marke FieldLink sowie
  • kundenspezifische Produktlösungen.

Für Gebäude ...

  • mit sehr hohem Sicherheitsbedarf wie Krankenhäuser sind Brandschutzkabel gemäß B2ca s1 d1 a1 vorgesehen,
  • mit hohem Sicherheitsbedarf wie beispielsweise Schulen sollen Brandschutzkabel der Klasse Cca s1 d1 a1 zum Einsatz kommen, und
  • mit mittlerem Brandrisiko reichen Kabel der Klasse Dca s2 d2 a1.

Weitere Informationen zu Brandschutzkabeln gemäß Bauproduktenverordnung können per E-Mail an Leoni angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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