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Fünf Neue in der BAuA-Liste der Berufskrankheiten

Liste der Berufskrankheiten
  

(24.10.2017) Die „Liste der Berufskrankheiten“, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geführt wird, listet alle Berufskrankheiten nach Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) auf. Unter Berücksichtigung neuer medizinischer Forschungsergebnisse wurde diese Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten um fünf Krankheiten erweitert:

  • Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
  • Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
  • Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest,
  • Leukämie durch 1,3-Butadien und auch
  • Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern.

Die Liste der Berufskrankheiten ist als ein „baua: Praxis kompakt“ über baua.de/publikationen downloadbar (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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