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Reform der Entsenderichtlinie nach über 20 Jahren hält der ZDB für überzogen

(24.10.2017) Auf der Tagung des EU-Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ am 23. Oktober in Luxemburg haben die EU-Minister für Beschäftigung und Soziales die europäische „Säule sozialer Rechte“ einstimmig befürwortet. Diese Säule soll von Parlament, Rat und Kommission beim Sozialgipfel zu den Themen faire Arbeitsplätze und Wachstum am 17. November in Göteborg proklamiert werden. Der Ministerrat hat außerdem eine allgemeine Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern erzielt. Demnach wird der Grundsatz der „gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ vertreten.

Die in der letzten Woche erzielte Einigung im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments und die jetzige Zustimmung des Rates zeigen den politischen Willen aller Akteure, für einen gerechteren europäischen Arbeitsmarkt und eine bessere Durchsetzbarkeit seiner Regeln zu sorgen.

Die Kommission betrachtet die Schaffung eines vertieften und gerechteren Binnenmarktes als wesentlichen Baustein für ein sozialeres Europa. Die Reform der bestehenden Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern gehört zu den wichtigsten Initiativen, die Kommissionspräsident Juncker 2014 in seinen Politischen Leitlinien beschrieb: „[Ich werde] dafür Sorge tragen, dass die Entsenderichtlinie streng umgesetzt wird, und ich werde eine gezielte Überprüfung dieser Richtlinie auf den Weg bringen, um sicherzustellen, dass Sozialdumping in der Europäischen Union keinen Platz hat. In unserer Union sollte gleiche Arbeit am gleichen Ort gleich vergütet werden.“ In seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 bekräftigte der Präsident sein Versprechen: „In einer Union der Gleichberechtigten kann es keine Arbeitnehmer zweiter Klasse geben. Menschen, die die gleiche Arbeit am gleichen Ort verrichten, sollen das gleiche Gehalt bekommen. Diesem Ziel dienen die Kommissionsvorschläge zur Entsendung von Arbeitskräften.“

Baugewerbe: Neuregelung zur Entsenderichtlinie ist überzogen!

Zu den Beschlüssen des EU-Ministerrats zur Neuregelung der Entsenderichtlinie erklärte der ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa heute (24.10.):

„Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren. Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie, den ,Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz‘ zukommen zu lassen. Nun sollen neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen werden. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen. Wir stellen in der Praxis fest, dass der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage sind, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll?“

Der ZDB bekräftigt gleichwohl, dass man sehr dafür sei, „dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie heimische Facharbeiter.“ Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger seien als für deutsche Beschäftige, werde dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden.

Felix Pakleppa resümiert: „Wenn die EU-Kommission den Schutz entsandter Arbeitnehmer wirklich ernst meint, sollte sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hiermit der Scheinselbständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tor und Tür geöffnet wird.“

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