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Förderungen und Zuschüsse für Fenster, Fassaden und Haustüren

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(15.8.2017) Wer die Ausstattung eines Neubaus mit hochwertigen Fenstern und Türen oder deren Austausch im einem Bestandsgebäude plant, wird schnell mit den fälligen Ausgaben konfrontiert - und sucht vielleicht auch nach Fördergeldern.

„Natürlich kosten hochwertige Fenster und Türen sowie deren fachgerechte Montage ihr Geld. Aber zum einen schafft man damit dauerhafte Werte, erhöht die Sicherheit, den Komfort und die Energieeffizienz und zum anderen werden neue Fenster und Türen lukrativ gefördert“, erinnert VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn. So hat die KfW-Bank Förderangebote im Programm, die das Projekt auf ein wirtschaftlich gesundes Fundament stellen. „Zur Verfügung stehen zinsvergünstigte KfW-Förderkredite oder Investitionszuschüsse. Sie müssen vor Beginn des Bauvorhabens oder dem Start der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden und rentieren sich von Anfang an“, betont Tschorn. Infrage kommen die Programme ...

Beim KfW-Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen“ werden der Ersterwerb bzw. die die Errichtung  von Neubauten nach den Standards KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus mittels Kredit gefördert. „Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 100.000 Euro“, erklärt Tschorn.

Die KfW-Programme 151/152 bzw. 430 „Energieeffizient Sanieren“ lassen die Wahl zwischen Kredit und Zuschuss. Gefördert wird die vollständige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (151/430) nach den Standards KfW-Effizienzhaus Denkmal, 115, 100, 85, 70 und 55 sowie Maßnahmenpakete oder einzelne Sanierungsmaßnahmen (152/430). „Hier gibt es zinsverbilligte Darlehen“, so Tschorn. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt wieder 100.000 Euro bei vollständiger Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nr. 151) und 50.000 Euro bei Maßnahmenpaket bzw. Einzelmaßnahme (Nr. 152).

Das dritte Programm im Bunde, das KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ bietet einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste - siehe dazu energie-effizienz-experten.de (zur Erinne­rung siehe auch „Energieeffizienz-Expertenliste ab 1. Juni für KfW-Programme verbind­lich“ vom 5.1.2014). „Gewährt wird hierbei ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber bis zu 4.000 Euro je Vorhaben“, erklärt der VFF-Geschäftsführer.

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159 bzw. 455) bietet Kredit, Zuschuss und auch die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz. „Geboten wird hier ein zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 50.000 Euro“, berichtet Tschorn. Bei der Zuschussvariante 455 liegt der Mindestinvestitionsbetrag bei 500 Euro. Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit beträgt 50.000 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und 15.000 Euro für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz - siehe zur Erinnerung auch Beitrag „2017 keine KfW-Zuschüsse mehr zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bad und im Wohnumfeld“ vom 13.8.2017.

Auch die Handwerkerleistungen sind bis 6.000 Euro absetzbar

Nicht zu verachten sind auch die finanziellen Erleichterungen, die sich aus §35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ergeben: Danach werden Handwerkertätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt - vorausgesetzt, für die Maßnahme wird keine sonstige öffentliche Förderung zum Beispiel in Form der KfW-Fördermittel in Anspruch genommen. „Die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten sind bis maximal 6.000 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig. Das heißt, beim Einbau von neuen Fenstern können immerhin bis zu 1.200 Euro Steuern gespart werden“, stellt Ulrich Tschorn abschließend fest.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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