Aufträge bis 100.000 Euro in Österreich ausschreibungsfrei
(3.5.2009) Wie Pressetext.Austria meldet, ist die bereits im Vorfeld kontrovers diskutierte neue Vergabeverordnung des österreichischen Bundeskanzleramtes am 30. April in Kraft getreten. Die neuen Vergaberichtlinien sehen eine teilweise deutliche Anhebung der Schwellenwerte bei öffentlichen Vergaben vor. Öffentliche Aufträge können ab sofort bis zu einem Rahmen von 100.000 Euro per Direktvergabe, also ohne ordentliches Ausschreibungsverfahren oder Bekanntmachung erteilt werden. Um ein Vielfaches angehoben wurde zudem der Schwellenwert bei nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung für Bauaufträge - von 120.000 auf eine Million Euro.
Während die neue Verordnung von Teilen der Wirtschaftskammer als Maßnahme für erleichterte Investitionstätigkeiten in der Wirtschaftskrise begrüßt wurde, ist die Änderung unter Wirtschaftsfachleuten umstritten. "Diese Verordnung geht zulasten des Wettbewerbs", meinte etwa der Vergaberechtsexperte Gunter Estermann im Gespräch mit Pressetext bereits vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie. Es sei angesichts knapper werdender budgetärer Spielräume nicht einsichtig, warum die öffentliche Hand Aufträge nicht im Wettbewerb zu technisch und wirtschaftlich günstigsten Konditionen vergebe. Auch der Geschäftsführer der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), Andreas Nemec, äußerte sich ähnlich und ortete konträr zur Argumentation des Bundeskanzleramts eine Gefahr der Steuergeldverschwendung.
Die Verordnung bleibt bis 31.12.2010 in Kraft. Neben den
angesprochenen neuen Schwellenwerten fällt bei der Direktvergabe die
Unterscheidung in klassische (ehemals 40.000 Euro) und Sektorenauftraggeber
(ehemals 60.000 Euro) weg - hier gelten nun einheitlich 100.000 Euro als Grenze
für ausschreibungsfreie Vergaben. Auch bei Verhandlungsverfahren ohne
Bekanntmachung wird nun keine Unterscheidung mehr zwischen Bauaufträgen (ehemals
80.000 Euro) und
siehe auch für weitere Informationen:
- Bundeskanzleramt Österreich
- Wirtschaftskammer Österreich
- Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
- Pressetext.Austria
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siehe zudem:
- Baurecht, Bauunternehmen und Herstellerverbände auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Vergaberecht, Baurecht bei Baubuch / Amazon.de