Baulinks -> Redaktion  || < älter ByTheWay/2018/0013 jünger > >>|  

Mindestabstand von Windenergieanlagen

(5.7.2018) Bayern hat nach Angaben der Bundesregierung als einziges Bundesland die Option genutzt, für eine gewisse Zeit Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung selbst festzulegen. Das geht aus der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/3053) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Die Länderöffnungsklausel endete am 31. Dezember 2015. Kein Land habe ausdrücklich gewünscht, den Zeitraum für diese Klausel zu verlängern, bestätigt die Bundesregierung darüber hinaus.

Auf die Frage nach einem sinnvollen Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden verweist sie auf die Vorgaben in den jeweiligen Landesbauordnungen und auf geltende immissionsschutzrechtliche Anforderungen. Einen Zusammenhang zwischen der ländereigenen Festlegung erhöhter Mindestabstände und einer höheren Akzeptanz gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht. Für die Einstellung zu Windenergieanlagen seien vielmehr deren Sichtbarkeit, die Beteiligung der Bürger bei der Planung und die Frage nach einer Wertschöpfung in der Region maßgeblich.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH