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VDI 3819 Blatt 4 will Gestaltung von Brandschutzplänen vereinheitlichen

(29.11.2019) Ein Brandschutzplan ist die zeichnerische Umsetzung der Brandschutzanforderungen für ein Gebäude. Brandschutzpläne entwickeln sich über die Zeit weiter - vom ersten Entwurf über das Bauantragsverfahren bis zur Übergabe des Gebäudes und auch in der späteren Nutzung. Die Gestaltung der Pläne ist derzeit noch sehr von Autoren und Vorgaben einzelner Bauherren oder Behörden abhängig. Die neue VDI-Richtlinie 3819 Blatt 4 schlägt daher einen Standard vor, der die Gestaltung der Pläne vereinheitlicht und die Lesbarkeit sicherstellt.

Die Richtlinie kann auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen sind unabhängig von der Methode der Planerstellung und können bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools oder auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden.

Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich auf einen fertigen Plan. Hierfür werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen definiert, Gestaltungsempfehlungen gegeben und Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt.

Die Richtlinie bietet durch die Angaben von RGB-Werten zu den unterschiedlichen Schraffierungen die Möglichkeit einer systemunabhängigen Reproduzierbarkeit. Darüber hinaus bietet die VDI 3819 Blatt 4 anhand eines Musterhaus-Beispiels einen Brandschutzvisualisierungsplan.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 "Brandschutz für Gebäude - Anforderungen an Brandschutzpläne" ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Dezember 2019 als Entwurf und kann beim Beuth Verlag bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

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