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Bauindustrie zum Tariftreuegesetz: Kernforderungen an Funktionsfähigkeit nicht erfüllt!

(27.4.2002) "Die deutsche Bauindustrie sieht ihre Kernforderungen an ein funktionsfähiges Tariftreuegesetz nach wie vor nicht erfüllt." Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, am 26.4. in Berlin die Verabschiedung des Tariftreuegesetzes im Deutschen Bundestag. Die deutsche Bauindustrie glaube nach wie vor nicht, dass die Einhaltung der Tariftreue im kommunalen Bereich allein durch die Einschaltung der Hauptzollämter sichergestellt werden könne. Hier gebe es nach wie vor erheblichen Nachbesserungsbedarf, beispielsweise durch die Verpflichtung der Kommunen auf die Prüfung von erkennbaren Dumping-Angeboten. Knipper: "Jetzt ist einmal mehr der Bundesrat am Zug."

Mit ihrem Kompromiss über die zeitweise Anhebung der Bagatellgrenze auf 100.000 Euro hätten SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Wirksamkeit des Gesetzes zusätzlich in Frage gestellt, kritisierte Knipper. Tariftreue sei unteilbar; es gebe keinen vernünftigen Grund, Aufträge unter 100.000 Euro oder auch 50.000 Euro von der Tariftreuepflicht freizustellen. Knipper: "Damit wird das Gesetz gerade im kommunalen Bereich unterlaufen, da 50 % der Aufträge unter die Grenze von 50.000 Euro fallen."

Auch den Kompromiss über die stufenweise Angleichung des Tarifniveaus sieht Knipper kritisch. Zwar gebe es gute Gründe, einem Anpassungspfad zwischen Ost- und Westtarifniveau zuzustimmen; die nun neu ins Gesetz aufgenommene generelle Bevorzugung nicht tarifgebundener Unternehmen sei jedoch indiskutabel. Knipper: "Hier sind wieder einmal die tariftreuen Unternehmen die 'Dummen'. Die Flucht der Unternehmen aus den Verbänden wird damit nur noch beschleunigt."

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