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Initiative Wohneigentum: Eigenheimzulage muss uneingeschränkt erhalten bleiben!

(18.4.2002) Die verstärkten Spekulationen über eine möglicherweise beabsichtigte Kürzung des Fördervolumens der Eigenheimzulage im Zuge von Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte haben 18 Verbände der Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, der Baufinanzierer, der Familien und der zuständigen Industriegewerkschaft zur Bildung der "Initiative Wohneigentum" veranlasst. Ziel der Initiative ist es, einer weiteren Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Bildung von Wohneigentum frühzeitig und entschlossen entgegenzutreten. Die Verbände setzen sich nachdrücklich für die uneingeschränkte Erhaltung der derzeitigen Förderung ein und werden den weiteren Meinungsbildungsprozess in dieser Frage kritisch begleiten.

Die negativen Folgen einer Einschränkung des erfolgreichen Instrumentes Eigenheimzulage wären ebenso vielfältig wie weitreichend und würden die vermeintlichen fiskalischen Vorteile einer solchen Politik weit in den Schatten stellen:

  • Massive Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung. Über Multiplikatoreffekte löst eine Nachfrage von 10.000 Wohnungen im Eigenheimbau einen gesamtwirtschaftlichen Nachfrageschub von fast 3,8 Mrd. € aus. Würden z.B. 50.000 Ein- und Zweifamilienhauswohnungen nicht gebaut, etwa als Folge einer Kürzung der Eigenheimzulage, wären davon pro Jahr fast 220.000 Arbeitsplätze betroffen.
  • Keine fiskalische Entlastung durch eine Kürzung. Selbst nach Abzug der Aufwendungen für die Eigenheimzulage profitiert der Staat noch in hohem Maße von jeder zusätzlich errichteten Eigentümer-Wohnung. Eine Kürzung der Zulage wäre kontraproduktiv und würde das angestrebte Konsolidierungsziel keineswegs erleichtern, sondern vielmehr in weitere Ferne rücken.
  • Verschlechterung bei Vermögensbildung und Alterssicherung. Das selbstgenutzte Wohneigentum bildet das Kernelement der privaten Vermögensbildung und – trotz der neuen privaten Zusatzrente – der individuellen Altersvorsorge. Gerade in der vom Gesetzgeber besonders anvisierten Gruppe der Schwellenhaushalte im unteren und mittleren Einkommensbereich würde verminderte Förderung die künftige Wohneigentumsbildung erheblich behindern und eine Verschlechterung der Altersvorsorge bewirken.
  • Beeinträchtigung der Familienförderung. Auch die erklärten Ziele der Familienpolitik, einem wichtigen Bereich auf der aktuellen politischen Agenda, würden durch eine Verschlechterung der Förderbedingungen erheblich berührt. In fast zwei Drittel aller Haushalte, die seit 1996 die Zulage in Anspruch genommen haben, leben Kinder. Familien wären von einer Einschränkung deutlich stärker betroffen als jeder andere Haushaltstyp.
  • Gefährdung von Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung. Die Wohnei-gentumsbildung leistet einen maßgeblichen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilität, und zwar sowohl auf gesamtstaatlicher wie auf kleinräumiger Ebene. Eine Verschlechterung der Förderbedingungen würde zum Beispiel die derzeitigen Anstrengungen, auch mittels verstärkter Eigentumsbildung die soziale Stabilität von Wohnquartieren zu sichern oder zu erhöhen und sozialer Segregation entgegenzuwirken, deutlich beeinträchtigen.
  • Missachtung der Nachfragerwünsche. In nahezu allen genannten Bereichen würde eine Rückführung der Eigentumsförderung zudem den erklärten Wunsch einer großen Mehrheit der Haushalte ignorieren, Wohneigentum zu bilden. Ohne Förderung wäre ein großer Teil dieser Haushalte gezwungen, von einem Wunsch Abschied zu nehmen, dessen Umsetzung neben stärkerer finanzieller und individueller Unabhängigkeit auch eine besonders risikoarme Vermögensanlage bedeutet.

Der herausragende Wert des selbstgenutzten Wohneigentums für Individuum und Gesellschaft und der zu seiner Realisierung notwendigen Förderung wird in diesem Gesamtüberblick der Wirkungsbereiche und –ebenen eindringlich verdeutlicht.

Die mehrfach vorgebrachten Argumente, welche der Eigenheimzulage die Hauptverantwortung für "Stadtflucht" und deren negative (ökologische) Folgen zuweist, vernachlässigen nicht nur viele Wirkungszusammenhänge, sondern lassen auch neuere Entwicklungstendenzen weitgehend unberücksichtigt. Zu nennen sind insbesondere:

  • Die Abwanderung ins Umland der Städte führt je regionaler Situation nur bei 15 % bis 35 % der fortziehenden Haushalte zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Ein erheblicher Teil der fortziehenden Haushalte könnte durch ein entsprechendes Angebot an preiswerten und nachfragegerecht großen Wohnungen in einem qualitativ guten Umfeld zum Verbleib in den Kernstädten bewegt werden. Dies gilt besonders auch für Familien mit Kindern, die einzige Gruppe, die im Umland mehrheitlich Wohneigentum bildet.
  • Seit 1999 gehen die Wanderungsverluste der Kernstädte an das Umland kontinuierlich und mit wachsender Geschwindigkeit zurück. Einzelne Städte wiesen im letzten Jahr sogar erstmals seit längerem wieder Überschüsse in ihrer Wanderungsbilanz auf. Inzwischen kann, auch aufgrund der demographischen Entwicklungstendenzen, zumindest von einer nachhaltigen Trendabschwächung gesprochen werden.
  • Neben der Demographie tragen die Entspannung vieler urbaner Wohnungsmärkte sowie verstärkte Maßnahmen zur Eigentumsbildung in den Städten über Förderprogramme und zusätzliche Baulandausweisungen zu dieser Entwicklung bei. Regional hat sich die Bautätigkeit, gerade auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, seit einigen Jahren zum Teil deutlich zugunsten der Großstädte verlagert.

Es ist daher nicht gerechtfertigt, die Eigenheimzulage als regionales Steuerungsinstrument umzugestalten.

Die Initiative Wohneigentum ist vielmehr der festen Überzeugung, dass der Gesetzgeber im wohlverstandenen Interesse von Staat und Gesellschaft von allen Plänen zur Beeinträchtigung der Wohneigentumsförderung Abstand nehmen muss. Sie wird in diesem Sinne aktiv in den Dialog mit den Beteiligten aus Politik und Fachöffentlichkeit eintreten.

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