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Bodewig: "Wohngeldnovelle 2001 bewirkte erhebliche Leistungsverbesserungen"

(25.1.2002) Die Wohngeldzahlungen des Bundes sind von 1,71 Milliarden Euro im Jahr 2000 um über 0,3 Milliarden Euro auf 2,02 Milliarden Euro im Jahr 2001 gestiegen. Das ist das höchste Ausgabenniveau seit Einführung des Wohngeldes im Jahr 1965.

Einschließlich des Länderanteils von 50 Prozent beläuft sich der Anstieg der Wohngeldausgaben auf mehr als 0,6 Milliarden Euro. Bodewig: "In dieser Entwicklung schlagen sich die erheblichen Leistungsverbesserungen unserer zum 1.1.2001 in Kraft getretenen Wohngeldnovelle nieder. Die volle Wirksamkeit dieser Wohngelderhöhung wird auf Grund von Anlaufeffekten sogar erst im Jahr 2002 erreicht. Ich rechne daher für dieses Jahr mit einem weiteren spürbaren Ausgabenanstieg."

Zehn Jahre Tatenlosigkeit der früheren Regierung trotz eines durchschnittlichen Mietenanstiegs um rund 35 Prozent hätten dazu geführt, dass die Wohnkosten einkommensschwacher Haushalte in den alten Ländern auf ein unerträgliches Maß gestiegen seien. Die von der rot-grünen Bundesregierung als erste wohnungspolitische Maßnahme in Gang gesetzte Wohngeldanpassung habe die Belastungen wieder erheblich gesenkt. Das Wohngeld sei im Durchschnitt um mehr als 41 Euro pro Monat gestiegen. Zahlreiche Haushalte, die bisher keinen Wohngeldanspruch hatten, erhielten nun erstmals diese Leistung.

Auch für die Bürger in den neuen Ländern zahlte der Bund fast 10 Prozent mehr Wohngeld als im Vorjahr. Bodewig: "Wir haben das Wohngeld Ost und West abschließend vereinheitlicht und dabei auch das vergleichsweise hohe Leistungsniveau in den neuen Ländern moderat angehoben. Ohne Novelle wären die Wohngeldleistungen in den neuen Ländern nach Ablauf der bis Ende 2000 befristeten Übergangsregelungen drastisch eingebrochen."

Wohngeldausgaben des Bundes in Milliarden Euro

Jahr

Alte Länder (einschl. Berlin-West)

Neue Länder (einschl. Berlin-Ost)

Insgesamt

2000

1,28

0,43

1,71

2001

1,55

0,47

2,02

siehe auch:


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