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Bundesarbeitsministerium: Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit wird erleichtert

(21.12.2001) Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch sollen künftig wirksamer eingedämmt sowie die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft gestärkt werden. Das sieht der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vor, den das Bundeskabinett am 19.12. beschlossen hat.

"Damit werden wir dem dringenden Handlungsbedarf, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zurückzudrängen gerecht. Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch schädigen in erheblichem Maße die Volkswirtschaft und verhindern die Schaffung von Arbeitsplätzen", so Bundesarbeitsminister Walter Riester. Im Jahr 2000 verursachten 10.000 verlorene Arbeitsplätze Beitragsausfälle in der Sozialversicherung in Höhe von schätzungsweise rund 221 Mio. DM und Lohnsteuerausfälle in Höhe von rund 91 Mio. DM. Im Jahre 2000 hat die Bundesanstalt für Arbeit insgesamt fast 340.000 Bußgeldverfahren durchgeführt, in ca. 157.500 Fällen Bußgelder mit einer Summe von ca. 309 Mio. DM verhängt. Mehr als 66.000 Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben, wenn illegale Beschäftigung von Empfängern von Sozialleistungen mit Betrug verbunden war. Die Dunkelziffer liegt laut BMA zudem erheblich höher.

Das Gesetz sieht bessere Zusammenarbeitsmöglichkeiten der Behörden und neue Befugnisse der Bundesanstalt für Arbeit vor. Außerdem werden Sanktionen erheblich verschärft und so die Abschreckungswirkung höher. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 6. April 2001 "Eckpunkte zur Verbesserung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit" und zwei mit großer Mehrheit zustande gekommene Entschließungen des Bundesrates zur Wiederherstellung der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt vom 19. März 1999 und den Beschluss zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vom 29. September 2000.

Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick:

  • Im Baubereich haftet der Generalunternehmer für die vom Subunternehmer für dessen Arbeitnehmer nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Die Haftung ist verschuldensabhängig. Wenn der Generalunternehmer nachweist, dass er aufgrund sorgfältiger Prüfung ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Subunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt, haftet er nicht.
     
  • Bewerber, gegen die wegen illegaler Beschäftigung eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro verhängt worden ist, sollen für eine Dauer bis zu vier Jahren von öffentlichen Bauaufträgen ausgeschlossen werden.
     
  • Zusammenarbeitshindernisse zwischen den Behörden werden abgebaut, so werden die Sozialhilfeträger ausdrücklich zu Zusammenarbeitsbehörden mit dem Recht der verdachtlosen Prüfung in Betrieben und auf Grundstücken erklärt.
     
  • Der Informationsaustausch zwischen den an der Bekämpfung beteiligten Behörden wird verbessert. Sogar im Steuerrecht werden die Finanzbehörden verpflichtet, die Bekämpfungsbehörden von Verhältnissen des Steuerpflichtigen zu unterrichten, soweit die Kenntnis der Verhältnisse für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung erforderlich ist.
     
  • Höhere Bußgelder und Erweiterung der Straftatbestände bei illegaler Beschäftigung sind vorgesehen, Schwarzarbeit wird mit Bußgeld bis zu 300.000 Euro, ebenso die Auftragserteilung von Schwarzarbeit bedroht. Illegale Ausländerbeschäftigung ist bereits dann eine Straftat, wenn mehr als 3 Ausländer länger als 14 Tage illegal beschäftigt werden.
     
  • Die Länder können bei den Amtsgerichten besondere Abteilungen für Arbeitsmarktdelikte einrichten. Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern wird auf Arbeitsmarktdelikte erweitert.
     
  • Die Abwicklung aufgedeckter Fälle illegaler Beschäftigung wird dadurch erleichtert, dass Kraft Gesetz ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt, wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden.
     
  • Um die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs weiter zu verbessern, wird die Bundesanstalt für Arbeit diese Aufgabe als "Arbeitsmarktinspektion" durchführen.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird entsprechend dem Gesetzgebungsverfahren zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der somit bereits vor der Beschlussfassung durch den Bundestag zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen kann.

diese Regelungen sind nicht zu verwechseln mit der Bauabzugssteuer oder gar dem Tariftreuegesetz - siehe z.B.:

siehe auch:


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