Baulinks -> Redaktion  || < älter 2001/0407 jünger > >>|  

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.: Vergaberechtsänderungsgesetz deckt VOB-Verstöße auf

(18.8.2001) "Immer weniger öffentliche Auftraggeber, insbesondere auf der kommunalen Ebene, halten sich an die VOB. Immer mehr Bauunternehmen - inzwischen 70 Prozent aller Unternehmen – klagen heute über VOB-Verstöße." Diese Feststellung traf am 15. August 2001 in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, mit Blick auf die Ergebnisse einer Umfrage des Münchener Ifo-Instituts zum Thema "Verletzungen der VOB-Bestimmungen". Die Klagen der Unternehmen über "VOB-Sünden" seien 1999 dramatisch angestiegen; ganz offensichtlich sei erst durch die Einführung des Rechtschutzes nach dem Vergaberechtsänderungsgesetz zum 1. Januar 1999 das ganze Ausmaß des vergaberechtswidrigen Verhaltens öffentlicher Auftraggeber deutlich geworden.

"Vergaberechtswidriges Verhalten öffentlicher Auftraggeber findet sich auf allen staatlichen Ebenen", kritisiert Knipper. Vor allem ließen Städte und Gemeinden sowie deren Tochterunternehmen VOB-Treue vermissen. Besonders häufig kritisierten die Unternehmen das Fehlen einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, die fehlerhafte Wahl der Verfahrensart, eine falsche oder fehlerhafte Wertung der Angebote, aber auch den Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot.

Durch die Einführung des Rechtsschutzes nach dem Vergaberechtsänderungsgesetz sei das Vergabeverhalten der öffentlichen Auftraggeber transparenter geworden, stellt Knipper fest. Der Hauptverband setze sich deshalb dafür ein, den Rechtsschutz auch auf Projekte unterhalb des EU-Schwellenwerts von 10 Mio. DM auszuweiten. Knipper: "Allen Überlegungen der EU-Kommission, die Rechtsschutzschwelle auf 20 Mio. DM zu erhöhen und das Verhandlungsverfahren auszuweiten, erteilen wir eine klare Absage. Letztlich würde dies lediglich einer kommunalen Kirchturmpolitik den Weg ebnen und der Manipulation und Korruption bei öffentlichen Vergaben Tür und Tor öffnen."

siehe auch:

zurück ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH