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Platz frei für den Möbelwagen

(16.3.2001) Einen anstehenden Wohnungswechsel durch Blockaden aus Umzugskartons auf dem Stellplatz für den Möbelwagen kundzutun ist sicher nicht die feine Art. Im Gegenteil, es ist sogar verboten, öffentlichen Verkehrsraum in Eigeninitiative zu sperren.

Umzug | Möbeltransporter

Solche Hindernisse kann man als Fahrzeuglenker, der auf Parkplatzsuche ist, also getrost beiseite räumen. Für denjenigen, der unter Termindruck steht, natürlich unangenehm. Deshalb heißt das Motto: vernünftig organisieren. Dazu empfiehlt es sich, beim Amt für öffentliche Ordnung eine Sondergenehmigung zu beantragen, um die gewünschte Fläche zu reservieren.

Die Kosten für diese Ausnahmeregelung bewegen sich im überschaubaren Rahmen. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Stichtag eingereicht und zwei Schilder "absolutes Halteverbot" 72 Stunden vorher an Beginn und Ende der Sperrzone aufgestellt werden. Selbstverständlich muss ein Hinweis mit dem genauen Termin unter dem Halteverbot angebracht sein. Die Schilder bekommt man übrigens bei einer entsprechenden Verleihfirma. Zwar summiert sich dann die "Parkgebühr" für den Möbeltransporter auf einen erklecklichen Betrag, doch man kann auch sicher sein, dass ein legaler Stellplatz frei ist ...

Quelle Text / Foto: pbw/Volvo

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