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Der soziale Wohnungsbau wird reformiert

(14.3.2001) Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungsbaurechts beschlossen und damit ein wohnungspolitisches Reformvorhaben auf den Weg gebracht: "Der herkömmliche soziale Wohnungsbaus wird damit zu einer sozialen Wohnraumförderung weiterentwickelt."

Entsprechend den von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe formulierten Leitlinien stellt der Gesetzentwurf die Ziele und Zwecke der sozialen Wohnraumförderung heraus. Demnach soll es den Ländern künftig möglich sein, im Rahmen des Gesetzes ihre eigenen wohnungspolitischen Vorstellungen zu verwirklichen.

Vor dem Hintergrund eines in weiten Bereichen funktionsfähigen Wohnungsmarktes wird die Zielgruppe neu bestimmt. Nicht mehr "breite Schichten der Bevölkerung werden gefördert, sondern diejenigen, die wegen Zugangsschwierigkeiten auf dem freien Wohnungsmarkt der staatlichen Unterstützung bedürfen."

Anstelle der bisherigen Ausrichtung allein auf die Neubauförderung soll künftig der vorhandene Wohnungsbestand zur Wohnraumversorgung besser genutzt werden. Fördergegenstände werden daher neben dem Neubau verstärkt die Modernisierung und der Erwerb vorhandenen Wohnraums sein.

Auf die aus dem bisherigen Recht hergeleitete Unterscheidung in mehrere Förderwege soll künftig verzichtet werden, auch auf den umfassend in allen Details geregelten sog. 1. Förderweg mit seinem Kostenmietrecht. Im Rahmen von bundesrechtlichen Grundsätzen legen künftig die Länder die Einzelheiten der Förderung fest.

Neben den Hauptzweck, der Wohnraumversorgung, treten eine Reihe von weiteren Maßnahmen, die jeweils mit der Förderung verfolgt werden können. Dazu gehören die Stabilisierung von Wohnquartieren, die Unterstützung ökologischer Bauweisen, die Beachtung der Grundsätze des barrierefreien Bauens wie auch die Vorbildfunktion, die dem geförderten Wohnungsbau hinsichtlich des kosten- und flächensparenden Bauens zukommt.

Der Bund wird sich auch künftig an der sozialen Wohnraumförderung der Länder durch Finanzhilfen beteiligen und u.a. hierfür durch gesetzliche Verpflichtung mindestens 230 Mio. Euro jährlich bereitstellen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMWBV) verspricht sich von dem neuen Wohnraumförderungsrecht rechtssystematische und verwaltungstechnische Vereinfachungen. Es leiste daher einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung. So sei vorgesehen, 200 Regelungen aufzuheben.

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