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Mieterbund: Mietrechtsreform in Bewegung - Kündigungsfrist für Mieter auf drei Monate verkürzt

(22.2.2001) "Wir begrüßen, dass nach der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wieder Bewegung in die Diskussion um die Mietrechtsreform gekommen ist", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Franz-Georg Rips. "Positiv" wertete Rips, "dass SPD und Grüne jetzt die Mieterbund-Forderung aufgreifen und die Kündigungsfrist für Mieter generell auf drei Monate verkürzen wollen."

Bisher gelten für Mieter und Vermieter gestaffelte Kündigungsfristen je nach Wohndauer von bis zu 12 Monaten. Zukünftig sollen Mieter immer mit einer Frist von drei Monaten und Vermieter mit Fristen zwischen drei und neun Monaten kündigen können.

"Im Übrigen wird es noch zu weiteren Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetzesentwurf kommen", sagte der Mieterbund-Direktor. "Ich erwarte Verbesserungen aus Mietersicht bei Themen wie zum Beispiel Zerrüttungskündigung, Kündigung nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung, qualifizierte Mietspiegel, Zeitmietvertrag oder Abrechnungsfrist bei Betriebskosten. Die genauen inhaltlichen Änderungen muss aber der Rechtsausschuss am 8. und 15. März diesen Jahres vornehmen und beschließen."

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