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Walraven: Ringspaltverschlüsse im baulichen Brandschutz

(29.9.2023) Ringspalte vermeiden Geruchsübertragung und dienen der Energieeinsparung. Im Bereich des baulichen Brandschutzes ist ein Übertrag von Feuer und/oder Rauch in eine andere Nutzungseinheit (NE) zu verhindern. Ein praktikables und abnahmesicheres Verschließen ist somit wichtiger Bestandteil einer Brandschutzfunktion.

Fachgerecht und zulässig ausgeführte Restspaltverschlüsse um Rohrleitungen sind wichtige Bestandteile des baulichen Brandschutzes. (Quelle: Walraven) 

Gesetzliche Rahmen

Die Musterbauordnung (MBO) §40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle gibt an:

„[…]Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind[…]“

Ebenfalls die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) Punkt 4.1.1 bezieht sich mit der vom Bauteil abhängigen Feuerwiderstandsdauer auf die MBO.

Relevanz entsprechender An- bzw. Verwendbarkeitsnachweise der Abschottungsprodukte 

Die Übereinstimmungserklärung bestätigt, dass der Handwerker alles gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ), allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) oder allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) gebaut hat. 

Die aBG gibt im Ausschnitt aus der aBG Z-19.53-2331 der Brandschutzmanschette Pacifyre AWM II unter Punkt 2.5.4.4.4 an: 

„Die Restöffnung zwischen der Bauteillaibung und dem ggf. isolierten, hindurchgeführten Rohr muss mit formbeständigen nichtbrennbaren Baustoffen, wie z.B. Beton, Zementmörtel und Gipsmörtel vollständig in Bauteildicke ausgefüllt werden.“

In Anlage 32 dieser aBG werden weitere Hinweise und Möglichkeiten angegeben: An Rohren ohne Isolierung mit einem Rohrdurchmesser ≤ 200 mm wahlweise

  • Fugenbreite ≤ 5 mm: keine Verfüllung erforderlich
  • Fugenbreite ≤ 15 mm: Verfüllung mit nicht brennbarer Mineralwolle
  • Fugenbreite bis 15 mm: Verfüllung mit ROKU 1000 Brandschutzkitt. 

Das abP P-3155/0966-MPA BS der Pacifyre M Rohrummantelung gibt unter Punkt 2.2.2 genaue Maße des Ringspaltes an: „Der maximal b = 50 mm breite Ringspalt zwischen der Rohrabschottung und der Bauteillaibung …“.

Abstände zwischen Systemen bei Rohranordnung

Der Abstand zwischen zu verschließenden Bauteilöffnung und anderen Öffnungen oder Einbauten muss den Angaben der aBG entsprechen. Die aBG Z-19.53-2331 der Brandschutzmanschette Pacifyre AWM II legt unter Punkt 2.2.2 Folgendes fest:

Die aBG Z-19.53-2331 der Brandschutzmanschette Pacifyre AWM II legt unter Punkt 2.2.2 Abstände fest. (Quelle: Walraven) 

Beispiele der Rohranordnung

Schmutzwasser (SW) DN 100, Trinkwasser kalt (TWK) DN 25, Trinkwasser warm (TWW) DN 25, Zirkulation (Z) DN 15, Heizung Vorlauf (HZ VL) DN 25, Heizung Rücklauf (HZ RL) DN 25, Entlüftung mit Absperrvorrichtung nach DIN 18017-3.

Abstände zwischen Systemen beachtet. (Quelle: Walraven) 

Mögliche Zwickelbildung (rot) sehr wahrscheinlich. 

Quelle: Walraven 

Zwickelbildung weitgehendst verhindert.

Quelle: Walraven 

Beispiel eines Walraven Kundenwunsches - nicht regelrechte Lösung

Dem Wunsch konnte so nicht nachgekommen werden, da eine Verfüllung zwischen den einzelnen Leitungen nicht möglich wäre.

Kundenwunsch System 1. Eine Verfüllung zwischen den Leitungen nicht möglich. (Quelle: Walraven) 

Regelgerechte Lösung

Regelgerechte Alternative des Kundenwunsches. (Quelle: Walraven) 

Mögliche Ringspaltverschlüsse

Neben „formstabilen, nichtbrennbaren Baustoffen, wie z. Bsp. Beton, Zementmörtel und Gipsmörtel“ wie in der aBG Z-19.53-2331 der Brandschutzmanschette Pacifyre® AWM II sind je nach An- bzw. Verwendbarkeitsnachweis auch der Verschluss mit andere Materialien (bspw. nicht brennbare Stopfwolle oder dämmschichtbildende Baustoffe) erlaubt.

Eine Fuge kann bis zu einer bestimmten Breite ebenfalls offengelassen werden, wie im Ausschnitt aus der aBG Z-19.53-2331 der Brandschutzmanschette Pacifyre AWM II, bei der bei Fugenbreite ≤ 5 mm keine Verfüllung erforderlich ist.

Teils werden auch Angaben zur Größe des Ringspaltes gemacht. Sollten solch vorgegebene Größen aus baulichen Gründen nicht eingehalten werden, ist der Ringspalt in der Qualität der Decke zu verschließen.

Fazit

Ein Durchbruch, egal ob in Decke oder Wand, ist hohlraumfrei zu verschließen, um den verschiedenen Anforderungen wie Verwendbarkeitsnachweis, Geruchsminimierung, Schallübertragung etc. gerecht zu werden. Bereits bei der Planung können Schritte hinsichtlich Größe und Einsatzzweck festgelegt werden. Dabei müssen Abstände sowie die Statik des Bauteils beachtet werden.  

Weitere Informationen können per E-Mail an Walraven angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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