Positionspapier des bdla zu „urbanen Gebieten“
(13.5.2018) Die Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ wurde am 13. Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) neu eingefügt. Laut Mustereinführungserlass der Bauministerkonferenz erlaubt diese neue Gebietskategorie „eine im Vergleich zum Mischgebiet breiter angelegte Nutzungsmischung (…). Damit soll auch Verkehr vermieden bzw. reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert werden.“
Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht, Berlin. Planung: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans, Berlin |
Beim Treffen des bdla-Arbeitskreises „Städtebau und Freiraumplanung“ am 6. und 7. April 2018 in München, das von Prof. Ulrike Böhm (bbzl böhm benfer zahiri) geleitet wurde, ging es u.a. um die Frage, wie und unter welchen Voraussetzungen hoch verdichtete Stadtquartiere vor dem Hintergrund der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ (MU) entwickelt werden können.
Grundsätzlich positiv bewertet wurde die Intention des Verordnungsgebers, mit der Einführung „Urbaner Gebiete“ kompakte und nutzungsgemischte Quartiere zu fördern, die mittels umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Fahrrad gut erschlossen werden können. Begrüßt wird vom bdla auch die Absicht, dadurch die Innenentwicklung zu stärken, denn zusätzlicher Wohnraum wird derzeit in vielen Großstädten benötigt. Er sollte vor allem innerhalb der Stadtgrenzen geschaffen werden, anstatt der Suburbanisierung weiter Vorschub zu leisten.
Foto © baulinks/AO |
Urbane Gebiete mit Geschossflächenzahlen bis maximal 3,0 entsprechen der baulichen Dichte von gründerzeitlichen Wohnquartieren, die sich zwar allgemein hoher Beliebtheit erfreuen, aber oft auch problematische Wohnqualitäten mit dunklen Wohnungen und unzureichender Freiraumversorgung aufweisen. Will man Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen, so fordert der bdla, dann müsse die Entwicklung Urbaner Gebiete an Qualitätskriterien geknüpft werden. Hierzu wurde vom Arbeitskreis ein Positionspapier mit Best Practice Beispielen entwickelt.
Eine wesentliche Forderung ist die baufeldübergreifende Planung und Gestaltung mit dem Ziel, hohe Wohn- und Freiraumqualitäten zu schaffen - auch im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel. Wichtiges Instrument hierfür sei die Erstellung integrierter Entwicklungskonzepte - sowohl auf Ebene des Quartiers als auch darüber hinaus. Um im Ergebnis höchstmögliche Vielfalt, Lebendigkeit und Lebensqualität im Quartier zu erreichen, sollten nicht nur (frei)räumliche Belange analysiert werden, sondern u.a. auch wirtschaftliche, soziale, und demografische. Für die Umsetzung auf Baufeldebene seien qualifizierte Freiflächengestaltungspläne unerlässlich.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- PDF-Download: Positionspapier mit Handlungsempfehlungen
- Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla)
- Dritte Auflage der Grundlagenforschung „Der Eckhausgrundriss“ (29.1.2024)
- „Hafen-City-Fenster“ von Gealan: Kastenfenster für z.B. „Urbane Gebiete“ (7.1.2020)
- Fahrradparkhaus für bis zu 128 Räder auf 38 m² Grundfläche (24.8.2019)
- Düsseldorfer Erklärung: 50 Stadtbauräte und Planungsdezernenten fordern Änderung der Baugesetzgebung (8.5.2019)
- Städtebaupreis 2018 geht nach Dortmund (7.10.2018)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- BAK und bdla vereinbaren Zusammenarbeit auf internationalem Parkett (7.1.2018)
- Trends der Wohnungsbautätigkeit: Wer baut wo welche Wohnungen? (1.5.2017)
- Kaum Wohnungsleerstand in Großstädten (6.12.2016)
- VITRUV unterstützt Städteplaner bei der zivilen Sicherheitsplanung für urbane Gebiete (3.12.2016)
- Baurechtsnovelle soll Städte mittels „Urbaner Gebiete“ fit für die Zukunft machen (30.11.2016)
- „Urbanes Gebiet“: Bauministerium plant neue Baugebietskategorie (3.7.2016)
siehe zudem:
- Stadtplanung, Baupolitik und kommunale Verbände auf Baulinks
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