Baulinks -> Redaktion  || < älter 2017/1187 jünger > >>|  

GKD-Architekturgewebe für Fassaden, Decken und Brüstungen nun mit abZ

(31.7.2017) Die GKD Gebr. Kufferath AG hat für Gewebefassaden aus dem Architekturgewebe CreativeWeave vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erhalten. Neben Innen-und Außenfassaden umfasst die abZ auch frei gespannte Decken und vertikale Absturzsicherungen.

Bild aus dem Beitrag „Künstlerisch gestaltetes GKD-Metallgewebe als Sonnenschutz für Schnellbahnstation“ vom 12.8.2016 (Fotos © Nancy Blum)

Zur Erinnerung: Bislang war für Gewebefassaden eine aufwendige Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Denn die Fassadennorm trifft nicht auf sie zu, da Gewebe nicht raumabschließend ist. Die durch Gewebefassaden ins Gebäude eingetragenen statischen und dynamischen Lasten erfordern jedoch gemäß Bauproduktenverordnung Normenkonformität.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit der Nummer Z-14.7-795 regelt Herstellung, Bemessung und Verwendung der vorgefertigten Gewebe sowie deren End- und Zwischenbefestigungen. Eigenschaften und Zusammensetzung der eingesetzten Werkstoffe für Seile, Spiralen, Schussstäbe, Flachstähle, Pendellaschen, Rundstangen und Augenschrauben sowie für das Befestigungssystem Fusiomesh NG sind detailliert dokumentiert. Auch die Kennzeichnung der Verpackung, Eigen- und Fremdüberwachungen von Produktion und Produkten sowie Bestimmungen für Entwurf und Bemessung des Tragsicherheitsnachweises, für die Ausführanweisung sowie für Nutzung, Unterhalt und Wartung werden in der abZ verbindlich ausgewiesen.

Weitere Informationen zu Architekturgewebe für Fassaden, Decken und Brüstungen mit abZ können per E-Mail an GKD angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH