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EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren zu Bauprodukten ein

(13.7.2017) Die Europäische Kommission hat heute (13. Juli) das gegen Deutschland laufende Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Bauproduktsicherheit eingestellt. Damit erkennt die Kommission an, dass das 2014 zur damals geltenden Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rechtssache C-100/13) in Deutschland nun vollständig umgesetzt werden soll - siehe auch Beitrag „Bauwirtschaft befürchtet aufgrund EuGH-Urteil Qualitätsverluste bei Bauprodukten“ vom 3.11.2014.

Die Entscheidung der Kommission folgte auf das Ende Juni geführte Gespräch zwischen Baustaatssekretär Gunther Adler und der Generaldirektorin für den EU-Binnenmarkt, Lowri Evans. Bei diesem Gespräch konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass der Schutz der Bürger im Hinblick auf Bauwerkssicherheit, Gesundheit und Umwelt oberste Priorität genießt. Deshalb soll es auch künftig in Deutschland eine Regelung geben, nach der ...

  • das bisherige Brandschutzniveau erhalten werden kann und
  • die Gefahren durch Glimmen oder Schwelen von Bauwerksteilen auch weiterhin berücksichtigt werden dürfen.

Baustaatssekretär Gunther Adler: „Ich begrüße, dass das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt ist. Das zeigt, dass wir in Europa auf einem guten Weg sind, die Probleme bei europäischen Normen von Bauprodukten gemeinsam zu lösen. Deutschland hat damit einen Weg aufgezeigt, wie der EU-Binnenmarkt weiter ausgebaut und zugleich die Belange von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz uneingeschränkt beachtet werden können.“

Ein entsprechendes Rechtsgutachten zur Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gemeinsam mit den Ländern am 21. Juni 2017 in Brüssel vorgestellt und diskutiert.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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