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Bundesrat arbeitet an einer Ausweitung des Kinderlärm-Privilegs

(4.7.2017) Der Bundesrat setzt sich für eine Ausweitung des Kinderlärm-Privilegs ein. Ein aktueller Gesetzentwurf der Länderkammer sieht vor, dass die immissionsschutzrechtliche Ausnahme für Kinderlärm von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Ballspielplätzen auch auf Sportanlagen übertragen wird. In diesem Sinne soll §22 Absatz 1a BImSchG erweitert werden. Lärm von Sportanlagen würde demnach bei der Berechnung der Lärmwirkung einer Sportanlage nicht berücksichtigt werden, wenn er von Kindern verursacht wird. Die Ungleichbehandlung von Kinderlärm auf Ballspielplätzen gegenüber Kinderlärm auf Sportanlagen sei „nicht sachgerecht“, schreibt der Bundesrat. Sportanlagenlärm wird maßgeblich durch die Sportanlagenlärmschutz-Verordnung (18. BImSchV) geregelt.

In einer Stellungnahme hat die Bundesregierung allerdings den Entwurf abgelehnt. Die Ausweitung sei nicht praktikabel und würde zu Abgrenzungsfragen und Vollzugsschwierigkeiten führen. Die Änderung hätte daher „keinen praktischen Nutzen“.

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