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Nachgebessert: Gesetzentwurf zum Mieterstrom berücksichtigt nun auch Quartierslösungen

(28.6.2017) Der Ausbau erneuerbarer Energien soll durch eine Neuregelung beim Mieterstrom einen Schub erhalten. Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag stimmte heute (28. Juni) mit den Stimmen der Regierungskoalition für einen Gesetzentwurf, der Mietern erstmals direkten Zugang zu Strom vom eigenen Gebäudedach ermöglicht. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich.

Vermieter sollen dem Gesetzentwurf zufolge einen Zuschlag bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Endverbraucher in dem betroffenen Gebäude liefern - sowie an Bewohner in „Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude". Letzteren Passus hatten die Regierungsfraktionen in einem Änderungsantrag ergänzt; damit sollen, wie von der Wohnungswirtschaft gefordert, auch Quartierslösungen möglich werden.

Bedingung ist, dass 40% des jeweiligen Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der PV-Anlage sowie dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt laut Bundeswirtschaftsministerium voraussichtlich zwischen 3,8 und 2,75 Cent/kWh. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet. Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Mio. Wohnungen bundesweit von der Novelle profitieren.

Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick: 66 Prozent der befragten Mieter können sich vorstellen, Mieterstrom zu beziehen. Lediglich jeder sechste Mieter würde sich gegen Mieterstrom entscheiden. (Grafik © LichtBlick SE)

Weiteres Potential für Reformen des Gesetzes

„Wir verankern damit die Energiewende stärker in den Städten“, begründete die CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss den Vorstoß. Vom Koalitionspartner SPD hieß es, es sei nur gerecht, auch Mieter von lokal erzeugtem Strom aus regenerativen Quellen profitieren zu lassen. Nach ersten Erfahrungen könne das Gesetz weiterentwickelt werden, etwa was eine Beschränkung der jährlichen Ausbauleistung auf 500 Megawatt betrifft. Auch die Regelungen zur Gewerbesteuer, „hätte man noch anfassen können“.

Verlust der Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht

Verbände kritisieren u.a., dass Vermieter ihre Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht verlieren, wenn sie nun auch Strom verkaufen. Die Opposition teilt diese Bedenken. Damit dürften sich Wohnungsunternehmen kaum auf Mieterstrommodelle einlassen, erklärte die Links-Fraktion. Bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stieß vor allem die Beschränkung der Förderung auf 500 Megawatt pro Jahr auf Ablehnung. Die Potentiale würden so bei weitem nicht ausgeschöpft, hieß es. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Abgeordneten u.a. ein Streichen dieser Deckelung fordern, fand keine Zustimmung.

weitere Kritik

Maren Petersen (BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) stuft den Gesetzentwurf als „eher negativ“ ein. Sie spricht vom Entstehen einer „Drei-Klassen-Gesellschaft“": privilegierte Eigenheimbesitzer, Mieter, denen die Förderung zugutekommt, und „die weit überwiegende Mehrheit der Mieter, die nicht profitiert“. Sie müssten „mehr bezahlen als vorher“.

Katherina Reiche (VKU - Verband kommunaler Unternehmen) verknüpft mit der Begrüßung des Mieterstrom-Vorstoßes „im Grundsatz“ eine ähnlich formulierte Kritik: „Die Förderung von Mieterstrom führt zwangsläufig dazu, dass Verbraucher, die an der Förderung nicht teilhaben, höhere Kosten tragen“. Mithin: „Das Umlagen- und Entgeltsystem sollte grundlegend überarbeitet werden, um in Zukunft eine faire Lastenverteilung sicherzustellen.“

Eine finanzielle Entlastung solch benachteiligter Verbraucher fordert Thomas Engelke (vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband). Er macht sich zudem stark für eine „Nachbarschaftslösung“ - „anstelle der räumlichen Begrenzung von Mieterstrom auf das einzelne Gebäude“. Engelke begrüßt aber, dass die Mieter laut Gesetzentwurf den Stromanbieter weiter frei wählen dürfen und der Stromvertrag nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden soll.

Andreas Horn (Sonnenkraft Freising) nennt das Ziel des Vorhabens „richtig und wichtig“. Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen, fördere die Akzeptanz und sei „ein Akt der Gerechtigkeit“. Doch werde das vorgeschlagene Gesetz „genau diese Ziele verfehlen. ... Denn neben einem zu geringen und kurzfristigen Förderanreiz behindern bislang Rechtsunsicherheiten und neue, aufwändige und teure Pflichten als Gesetzesfolgen die praktische Umsetzung von Mieterstromprojekten im gewünschten Umfang.“

Nach Ansicht von Lukas Siebenkotten (Deutscher Mieterbund) muss der Gesetzentwurf „spürbar nachgebessert“ werden. Sein Hauptkritikpunkt: „Eigenstrom wird auch künftig besser gefördert als Mieterstrom.“ Gleichwohl spricht er auch von einem „insgesamt guten Vorhaben“: „Machen Sie es.“ In der nächsten Legislaturperiode könne ja nachgearbeitet werden,...

Michael Geißler von der Berliner Energieagentur (BEA) sieht es so: Bei allen „positiven Ansätzen“ sei im Gesetzentwurf „eine Reihe von Bedingungen verankert, die die Inanspruchnahme vom Förderung bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten unnötig verkomplizieren und dadurch weiterhin wirtschaftlich erschweren“.

Hartmut Gaßner vom Anwaltsbüro GGSC spricht von einer „Energiewende in homöopathischen Dosen“. Er bemängelt, dass mit dem Gesetzentwurf nicht die Gleichstellung des solaren Mieterstroms mit solarem Eigenverbrauch umgesetzt werde, wie dies im EEG gefordert wird. Sein Rat: „Mit der grundsätzlichen Gleichstellung von Eigenverbrauch und Mieterstrom könnten die Ziele des Mieterstromgesetzes viel einfacher umgesetzt werden.“

Marc Elxnat (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) befindet: „Jede Förderung impliziert, dass die Kosten dafür von der Allgemeinheit und insbesondere denjenigen getragen werden müssen, die nicht direkt profitieren.“ Für manche Verbraucher könne also „die Förderung höhere Preise bedeuten“ - und zwar zu einer „merklichen Belastung im Einzelfall“, auch wenn die Mehrbelastungen im deutschlandweiten Vergleich „sehr moderat“ ausfielen. Für die Gemeinden werde es zu leichten Einbußen bei den Konzessionseinnahmen kommen. Deshalb werde die angestrebte Ausbaubegrenzung von 500 Megawatt pro Jahr „ausdrücklich begrüßt“.

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