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Mieterstrom aus PV- und KWK-Anlagen voraussichtlich noch 2017 förderfähig

(26.4.2017) Das Bundeskabinett hat heute (26.4.) den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Ministerin Zypries erklärte dazu, dass mit der Förderung von Mieterstrom Mieter direkt an der Energiewende beteiligt werden könnten: „Bisher hatten vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach zu profitieren. Das soll jetzt auch für Mieter möglich sein. Wenn beispielsweise ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das ist zwar auch heute möglich, rechnet sich aber für die meisten Vermieter nicht.“

Diese Lücke soll jetzt durch das neue Gesetz geschlossen werden, indem ein Mieterstromzuschlag eingeführt wird. Das werde das Angebot für Mieterstrom beleben, erwartet die Bundesregierung: „Mieter profitieren davon und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie wird beschleunigt,“ verspricht Frau Zypries.

Zur Erinnerung: Als „Mieterstrom“ wird Strom bezeichnet, der in einem BHKW oder mit einer PV-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird.

Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt voraussichtlich zwischen 3,8 Cent/kWh und 2,75 Cent/kWh. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird weiterhin ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem Gutachten, das das BMWi in Auftrag gegeben hatte, bis zu 3,8 Millionen Wohnungen. (Der Titel des Gutachtens lautet „Mieterstrom - Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen“; siehe PDF-Download).

Der Gesetzentwurf soll auch sicherstellen, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann und von einer Förderung auch tatsächlich profitiert. Hierzu beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.

Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick: 66 Prozent der befragten Mieter können sich vorstellen, Mieterstrom zu beziehen. Lediglich jeder sechste Mieter würde sich gegen Mieterstrom entscheiden. (Grafik © LichtBlick SE)

BDEW: „Viele Haushalte werden stärker belastet“

Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist man von dem Gesetzentwurf nicht überzeugt: „Auf keinen Fall darf es zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Ungerechtigkeit führen. Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf würde aber genau das bewirken: Wenige privilegierte Haushalte würden von den Netzentgelten befreit werden, während viele andere draufzahlen", befürchtet Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Gesetzesentwurf.

Da laut Gesetzentwurf der auf geeigneten Wohngebäuden produzierte und selbstgenutzte PV-Strom von den Netzentgelten befreit wird, hat der BDEW die Auswirkungen des vorgelegten Mieterstrommodells auf die Höhe der Netzentgelte berechnen lassen. Das Resultat: Vor allem in Städten mit einer hohen Anzahl geeigneter Mietwohngebäude sowie Regionen mit verhältnismäßig hohen Netzentgelten wäre mit einem deutlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen. Denn angesichts der Einsparmöglichkeiten bei Netzentgelten und den weiter geplanten Befreiungen von Konzessionsabgaben, Stromsteuern und KWKG-Umlage wäre das Mieterstrommodell dort besonders attraktiv.

Würden beispielsweise in Berlin 20 % der geeigneten Mietwohngebäude das Mieterstrommodell nutzen, könnte das zu einem Anstieg des Netzentgelt-Grundpreises um über 13% führen. Der Netzentgelt-Arbeitspreis könnte um neun Prozent steigen. In Hamburg und Schwerin wäre in diesem Szenario ein etwas moderaterer Anstieg der Netzentgelte zu erwarten: In Hamburg könnte der Grundpreis um über 9% und der Arbeitspreis um über 6% steigen. In Schwerin könnte der Preisanstieg bei jeweils etwa 11% liegen. Bei einer höheren Marktdurchdringung oder einem Anstieg der Netzentgelte infolge des Netzausbaus würden die Umverteilungseffekte noch deutlich höher ausfallen.

„Die Mehrheit der deutschen Mieter würde vom aktuell geplanten Mieterstrommodell nicht profitieren. Im Gegenteil: Sie würden es über Mehrbelastungen beim Strompreis finanzieren. Das Resultat wäre eine erhebliche Umverteilung zwischen den Mietergruppen. Das Ziel ‚Akzeptanzsteigerung‘ wird die Politik mit diesem Konzept beim Gros der Bevölkerung gewiss nicht erreichen. Ganz abgesehen davon, dass es sich nicht in eine konsistente Energiepolitik eingliedert", resümiert Kapferer.

Damit ein größerer Anteil der Mieter von der Energiewende profitieren kann, hat der BDEW eigene Vorschläge entwickelt: Der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Mietwohngebäuden sollte ausschließlich über das EEG gefördert werden. Das ließe sich über Ausschreibungen im vereinfachten Verfahren organisieren. Da die Kosten des EEG bundesweit auf alle Verbraucher umgelegt werden, wäre diese Herangehensweise kosteneffizient und sozial gerecht. Soll der Strom aus der PV-Dachanlage direkt an den Mieter geliefert werden, könnte dies per Direktvermarktung im EEG ohne Zusatzkosten erreicht werden. Hierbei könnten auch die im EEG 2017 eingeführten regionalen Herkunftsnachweise ausgestellt werden.

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