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Alexa, Siri, Cortana - dürft ihr eigentlich mithören, wenn ich Besuch habe?

Amazon Echo
Amazon Echo
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(25.4.2017) Neueste High-Tech-Gimmicks wie Amazons vernetzter Lautsprecher „Echo“ nebst digitaler Assistentin Alexa und ihre Geschwister im Geiste Siri und Cortana erobern zurzeit deutsche Wohnzimmer. Doch Datenschützer sind besorgt: Die in den Geräten verbauten Mikrofone stehen für spontane Sprachbefehle jederzeit auf Empfang - sie hören also immer, was im Raum gesprochen wird. Die Redaktion von onlinekosten.de hat vor diesem Hintergrund die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Thomas Hollweck um eine Einschätzung gebeten, was diese potentielle „Big Brother hört mit“-Situation rechtlich für die Besitzer der Geräte bedeutet:

  • Muss man Familienmitglieder und Freunde auf den Einsatz eines digitalen Assistenten hinweisen?
  • Mehr noch: Macht man sich bei Unterlassung strafbar?

Um es vorwegzunehmen: Die Bewertung der Rechtslage fällt unterschiedlich aus:

Solmecke: „Gäste müssen informiert werden“

„Eine strafrechtliche Verfolgung haben die Inhaber eher nicht zu befürchten“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Zivilrechtliche Ansprüche seien jedoch denkbar, wenn Gespräche ohne Einverständnis aufgezeichnet würden. Gäste müssten über das Vorhandensein digitaler Assistenten informiert werden, wenn ihre Daten erfasst werden könnten. Es bestehe schließlich die Gefahr, dass aufgezeichnete Gespräche Persönlichkeitsrechte verletzen könnten. „Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Informationen er von sich preisgeben möchte“, stellt Rechtsanwalt Solmecke fest.

Amazon Echo Dot
Amazon Echo Dot (alle Fotos © Amazon)

Hollweck: „Keine generelle Warnpflicht“

Keine Aufklärungspflicht gegenüber Besuchern sieht dagegen der Berliner Rechtsanwalt Thomas Hollweck. Der Käufer dürfe „darauf vertrauen, dass Amazon Echo zwar ständig mithört, hierüber jedoch keine Aufzeichnungen erstellt und keine Datenweitergabe an unbefugte Dritte durchführt.“ Eine Warnpflicht gebe es nur dann, wenn „eine ganz konkrete Gefahr droht“. RA Hollweck empfiehlt gleichwohl „in Geschäftsräumen auf die Nutzung von Amazon Echo eher zu verzichten“.

Fazit: Im Zweifel sollte man die Geräte abschalten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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