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1,126 Mrd. Euro vom Bund 2017 bis 2020 für den Kita-Ausbau

(26.3.2017; ergänzt/upgedatet am 1.5.2017) Der Bund will sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Mrd. Euro am Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/11408) verabschiedete der Familienausschuss am 26. April mit den Stimmen aller Fraktionen. Die Gelder sind für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen, Renovierungen und Ausstattungsinvestitionen einsetzbar. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.

Mit einem ebenfalls einstimmig angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlängerte der Ausschuss die im Gesetz vorgesehene Bewilligungsfrist für die Bundesmittel um ein Jahr bis zum 31.12.2019. So will man den Ländern mehr Zeit einräumen, um die entsprechenden Bauvorhaben zu planen und zu beantragen.

Der Bund begründet die erneute Finanzhilfe an die Länder mit dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen:

  • Bei Kindern unter drei Jahren sei die Betreuungsquote von 17,6% im Jahr 2008 auf 32,7% im Jahr 2016 gestiegen. Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts wünschten sich aber 43,2% der Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren.
  • Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sei wiederum bundesweit bereits eine Betreuungsquote von 95,3% erreicht worden.

Auf jeden Fall werde sich aber auch aufgrund der steigenden Geburtenrate und des Zuzugs von Flüchtlingskindern die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr weiterhin erhöhen.

Übrigens: Mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ hat sich der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit insgesamt 3,28 Mrd. Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt. Weitere 6,26 Mrd. Euro stellte der Bund an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung.

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