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DUH erwartet das Gebäudeenergiegesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode

(12.3.2017) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) wurde es allerdings auf Drängen einiger CDU/CSU-Abgeordneter zum wiederholten Male nicht auf die Tagesordnung im Kabinett genommen. Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass eine zentrale Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, den „Niedrigstenergiegebäudestandard“ zu definieren. Dieser legt fest, wie viel Energie öffentliche Gebäude in Zukunft noch verbrauchen dürfen. Das kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:

„Die Verzögerung des GEG geht auf Kosten der Umwelt, Investoren, Verbraucher und des Klimaschutzes. Auch wenn der aktuelle Entwurf des GEG aus Sicht der DUH wenig ambitioniert und durch Ausnahmen verwässert ist, wäre es wichtig, dass die Bundesregierung den Gesetzgebungsprozess in dieser Legislatur über die Bühne bringt und Fakten schafft. Stattdessen knickt sie vor den Partikularinteressen einiger Abgeordneten ein, die befürchten, dass die festgelegten Standards für öffentliche Gebäude auch auf Wohngebäude übertragen werden und argumentieren, dass Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum unvereinbar seien. Damit schlagen sie sich auf die Seite der Wohnungswirtschaft. Tatsächlich sind Effizienzanforderungen nicht die relevanten Kostentreiber beim Neubau. Es bleibt zu hoffen, dass ein erneuter Anlauf nach der Bundestagswahl wenigstens dazu genutzt wird, beim GEG im Sinne des Klimaschutzes nachzubessern. Aus Sicht der DUH heißt das, die unbestimmten Ausnahmeregelungen in einen engeren Rahmen zu setzen sowie eine konsequente Anhebung der Effizienzstandards.“

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