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Bundesregierung: Schäden durch Feuchttücher nicht bezifferbar

(2.1.2017) Der volkswirtschaftliche Schaden durch die Entsorgung von Feuchttüchern via Toiletten-Spülung lassen sich laut Bundesregierung nicht abschätzen. Es fehle an Informationen zu den „bundesweiten Kosten oder den durchschnittlichen Kostensteigerungen, die bei der Abwasserbeseitigung entstehen können, wenn Feuchttücher über die Toilette entsorgt werden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/10761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die unsachgemäße Entsorgung von Feuchttüchern über die Toilette könne gleichwohl im Betrieb der Abwasser- und Kläranlagen zu Problemen führen. Grundsätzlich sollen Verbraucher mit Öffentlichkeitsarbeit für die Problematik sensibilisiert werden. Rechtliche Maßnahmen oder ein Verbot bestimmter Feuchttucharten sieht die Bundesregierung nicht vor.

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Erklärfilm von Pentair Jung Pumpen aus dem Bauletter vom 9.12.2016

Von den Linken ebenfalls erfragte Auswirkungen auf die Umwelt durch die Inhaltsstoffe der Feuchttücher sieht die Bundesregierung weniger kritisch: Diese Stoffe seien biologisch abbaubar. „Es kann davon ausgegangen werden, dass sie bei der Abwasserbehandlung abgebaut werden“, heißt es in der Antwort.

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