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25 Quadratmeter Wohnfläche sind für vier Personen zu wenig

(11.12.2016) Im Prinzip ist es die Privatangelegenheit eines Mieters, mit wie vielen Angehörigen er sich in seiner Wohnung aufhält. Doch eines dürfen Mieter nicht tun: Es ist ihnen nicht gestattet, das Objekt überzubelegen.

In einem Münchner Fall war schon im Mietvertrag vereinbart worden, dass sich in einer 25-m²-Einraumwohnung nur der Mieter und höchstens noch seine (Ehe-)Partnerin dauerhaft aufhalten dürften. Im Laufe der Zeit kamen allerdings zwei Kinder hinzu. Der Eigentümer kündigte daraufhin mit dem Hinweis auf Überbelegung.

Die Justiz sah es laut LBS-Infodienst Recht und Steuern genauso wie der Vermieter und verwies darauf, dass einem Erwachsenen bzw. zwei Kindern im Alter bis zu 13 Jahren durchschnittlich mindestens 10 m² zustehen müssten. Das sei hier klar unterschritten. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 415 C 3152/15)

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