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Baurechtsnovelle soll Städte u.a. mittels „Urbaner Gebiete“ fit für die Zukunft machen


 Dr. Barbara Hendricks
  

(30.11.2016; upgedatet am 12.3.2017: Zustimmung im Bundestag) Eine Novelle des Baurechts verspricht Stadtplanern neue Instrumente zum Umgang mit dem Zuzug in urbane Gebiete. Dazu hat das Bundeskabinett heute einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks beschlossen. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. Neu geregelt werden außerdem die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.

In urbanen Gebieten ...

  • darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten,
  • sind höhere Lärmimmissionen durch gewerblichen Betriebe zugelassen, um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen.

Frau Hendricks erinnert: „Immer mehr Menschen zieht es in die Städte. Viele Städte brauchen daher dringend Wachstumsperspektiven und mehr bezahlbaren Wohnraum. ... Das neue urbane Gebiet soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtern und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau schaffen. Mit dem urbanen Gebiet folgen wir dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.“

mehr Sportanlagenlärm

Zusammen mit der Baurechtsnovelle hat das Kabinett auch die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) beschlossen. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht. Hendricks betont: „Die dichter werdende Stadt soll nicht auf Kosten des Sports wachsen. Wir brauchen Sportplätze in der Stadt - für die Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die nicht mal eben an den Stadtrand fahren können.“

Ferienwohnungen grundsätzlich erlaubt

Ein weiterer Aspekt der Baurechtsnovelle betrifft Ferienwohnungen. Hier gab es zuletzt Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich werden die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden ausgeweitet. Diese können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.

„Rollladen-Siedlungen“ besser aussteuern

Zudem will der Gesetzentwurf Klarheit schaffen, wie künftig mit „Rollladen-Siedlungen“ verfahren werden kann: Vor allem in Urlaubsregionen war es aufgrund kaum genutzter Zweitwohnungen zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt gekommen. Kommunen sollen nun mehr Möglichkeiten zur Steuerung dieser (sozial unverträglichen) Entwicklung von Wohngebieten bekommen.

Update: Baurechtsnovelle findet Zustimmung im Bundestag

Am 9. März hat der Bundestag der Novelle des Baurechts zugestimmt. Bundesbauministerin Hendricks erwartet, dass die Baurechtsnovelle den Weg frei macht für eine dynamische, zukunftsorientierte Stadtentwicklung: „Das urbane Gebiet als Herzstück dieser Novelle schafft neue Perspektiven für eine lebendige und vielfältige Stadtgesellschaft. Kommunen können Wohnen, Arbeiten und Freizeit besser miteinander in Einklang bringen. ... Mit dem urbanen Gebiet realisieren wir das neue Leitbild unserer Stadtentwicklungspolitik: die funktionsgemischte, nachhaltige europäische Stadt der kurzen Wege.“

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