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„HBCD-Krise“: ZDB fordert Korrektur der Abfallverzeichnis-Verordnung

Strukturformel von Hexabromcyclododecan
Strukturformel von Hexabromcyclododecan
   

(28.11.2016) „Die Abfallverzeichnis-Verordnung muss dringend geändert werden, damit Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, nicht länger als gefährlicher Abfall eingestuft werden.“ Diese Forderung erhob der ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa mit Blick auf die aktuelle „HBCD-Krise“ im Vorfeld der Umweltministerkonferenz am 30. November 2016.

Zur Erinnerung: Seit dem 1. Oktober 2016 werden Polystyrol-Dämmstoffe, die mehr als 1g/kg des Flammschutzmittels HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten, von der Abfallverzeichnis-Verordnung als „gefährlicher Abfall“ eingestuft - siehe auch Beitrag „Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen sorgt nach der AVV-Novellierung für Ärger“ vom 3.10.2016.

Die Einstufung als „gefährlicher Abfall“ führt zu erheblichen Entsorgungsengpässen in der Bauwirtschaft, da die thermische Verwertung, die noch bis Ende September problemlos und umweltgerecht möglich war, durch die Müllverbrennungsanlagen nicht mehr überall realisiert werden kann - siehe dazu „Erste Reaktionen von Bundesländern auf die ,HBCD-Krise‘“ vom 23.10.2016.

Darüber hinaus sind die Entsorgungskosten für HBCD-haltige Dämmstoffe exorbitant gestiegen: Kostete die Entsorgung bislang bis September ca. 200 Euro pro Tonne, so belaufen sich die Entsorgungskosten aufgrund der Neueinstufung nun auf bis zu 7.000 Euro pro Tonne.

Die Steigerung der Entsorgungskosten sowie der seit Oktober bestehende Engpass bei der Verwertung stellen die Unternehmen der Bauwirtschaft aber auch die Auftraggeber vor große praktische und finanzielle Schwierigkeiten. „Insbesondere die Gebäudesanierung kommt ins Stocken. Denn die Unternehmen wissen nicht, wie sie ausgebautes Dämmmaterial wieder loswerden. Das kann nicht im Sinn des Klimaschutzes sein,“ so Pakleppa.

Vorbild  Österreich?!

Wie sich das Problem möglicherweise lösen lässt, könnte ein Blick nach Österreich zeigen. Das dortige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat aktuell in einem Erlass bestätigt, dass in Österreich HBCD-haltiges Styropor auch zukünftig als nicht gefährlicher Abfall einzustufen ist. Es darf in Müllverbrennungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle weiterhin mit verbrannt werden.

Vor diesem Hintergrund fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) eben die Umweltminister von Bund und Ländern auf, dem Vorbild Österreichs zu folgen und die Abfallverzeichnis-Verordnung entsprechend zu ändern, damit HBCD-haltige Dämmstoffe zukünftig nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Nur so könnten der drängende Entsorgungsnotstand, die zu beobachtende Kostenexplosion sowie die gravierenden Probleme der bauausführenden Unternehmen und der Bauherren effizient gelöst werden, resümierte Pakleppa.

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