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Barrierereduzierender Umbau und Elektromobilität: Wohnungseigentumsgesetz auf den Prüfstand

(13.11.2016) Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 9.11. Änderungsbedarf beim Wohnungseigentumsgesetz eingeräumt und eine Novellierung für die nächste Legislaturperiode in Aussicht gestellt. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt diese Entscheidung; der Verband signalisierte der Regierung bereits vor Monaten seine Unterstützung. Hintergrund der Ausführungen der Bundesregierung ist ein Antrag des Bundesrates (BR-Drs. 340/16) zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität in Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften.

Der Gesetzesantrag zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) der von den Freistaaten Bayern und Sachsen eingebracht wurde, sieht eine Vereinfachung barrierereduzierender Umbauten vor:

  • Wenn die Eigenart der betreffenden Wohnanlage geändert wird, ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit notwendig.
  • Wird die Eigenart der Wohnanlage nicht geändert, soll die erforderliche Zustimmung der nicht unerheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich sein.

Die Installation einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne §2 des Elektromobilitätsgesetzes soll künftig ohne Zustimmung der erheblich beeinträchtigten Miteigentümer möglich sein.

Bild aus dem Beitrag „Garagenparkplätze ohne Ladestation für Elektrofahrzeuge sind (bald) nicht mehr zeitgemäß“ vom 29.10.2016; Foto © Otto Wöhr GmbH

Die Bundesregierung begrüßt die Zielsetzung und den Ansatz des Bundesratsantrags, ist jedoch kritisch, ob die vorgeschlagenen Regelungen auch den gewünschten Effekt erzielen. Das Kabinett weist darauf hin, dass zentrale rechtliche Aspekte noch unbeantwortet bleiben und einer weiteren Prüfung bedürfen. So u.a. die Frage zur Übernahme der Folgekosten oder die vorgeschlagenen Abstimmungsquoren, die auch nach dem aktuell geltenden Recht in der Praxis oft nicht erreicht werden.

„Wir sind seit längerem mit Bundestag und Ministerien hierzu im Gespräch und begrüßen die Anmerkungen der Bundesregierung. Wir regen ausdrücklich an, Änderungen am WEG erst nach einer umfassenden Analyse vorzunehmen. Eine punktuelle und stückweise Anpassung einzelner Normen ist nicht zielführend. Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümer müssen sich auf die Langlebigkeit des Gesetzes verlassen”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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