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Sanktionen bei zu spät gemeldeten Photovoltaik-Anlagen

(13.11.2016) Im PV-Sektor ist eine zeitnahe Erfassung neuer Anlagen durch die Bundesnetzagentur notwendig, um die Förderung der Anlagen berechnen zu können. Je höher der Zubau, desto stärker die Absenkung der Förderung - begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 18/10204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke die Sanktionierung, falls Betreiber ihre Photovoltaik-Anlagen nicht oder zu spät bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen.

Der Bundesregierung zufolge wurden bis September 2015 genau 4.499 Anlagen verspätet gemeldet, die bereits vor dem 31. Dezember 2014 ihren Betrieb aufgenommen hatten. Davon waren die meisten aus Schleswig-Holstein (1.384) und Bayern (936).

Zwischen dem 1. September 2015 und dem 30. September 2016 wurden 7.591 Anlagen gemeldet, deren Inbetriebnahmedatum mehr als drei Wochen vor dem Meldedatum lag. Davon waren die meisten Anlagen aus Bayern (2.818) und Baden-Württemberg (1.566). Von der Höhe der Rückzahlungen für EEG-Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen zu spät gemeldet haben, hat die Bundesregierung keine Kenntnis.

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