Baulinks -> Redaktion  || < älter 2016/1549 jünger > >>|  

Novellierung des Raumordnungsgesetzes sieht u.a. Bürgerbeteiligung bei Großprojekten vor

(27.10.2016) Die Bundesregierung hat am 26.10. den von Minister Dobrindt vorgeleg­ten Entwurf zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Künftig soll die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Prüfung von Projektalterna­tiven bereits im Raumordnungsverfahren obligatorisch sein. Die Raumordnungsverfah­ren sind den Genehmigungsverfahren von großen Projekten wie dem Bau von Autobah­nen und Schienenstrecken vorgelagert.


BER-Baustelle im Oktober 2011 (Foto vergrößern)

maritime Raumplanung

Das neue Raumordnungsgesetz setzt außerdem die europäische Richtlinie zur mariti­men Raumplanung 2014/89/EU um. Deutschland hat bereits seit 2009 Raumordnungs­pläne in der Ost- und Nordsee mit Festlegungen beispielsweise für die Schifffahrt, für die Offshore-Windenergie und für den Umweltschutz. Die europäische Richtlinie schreibt dies nun für alle EU-Länder vor. Mit der Pflicht zur grenzüberschreitenden Abstimmung soll sichergestellt werden, dass die Raumplanungen grenzüberschreitend abgestimmt werden.

Hochwasserschutz

Als dritten wichtigen Punkt erlaubt das Raumordnungsgesetz dem Bund künftig, bei Bedarf länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz aufzustellen. Damit soll der Hochwasserschutz, der in Deutschland Angelegenheit der Länder ist, unterstützt wer­den. Eine Projektgruppe des BMVI leitet bereits vorbereitende Verfahrensschritte für die Aufstellung solcher Pläne ein.


Modell vom neuen Bahnhofsgelände mit dem Blick auf das Dach des neuen Tiefbahnhofs - aufgenommen im Turmforum im Hauptbahnhof Stuttgart (Bild vergrößern)

Das neue Raumordnungsgesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren einge­bracht und soll im Frühsommer 2017 verkündet werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH