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Rauchmelder endlich bundesweit Pflicht


  

(29.9.2016) Die Rauch­mel­der­pflicht ist in Deutschland jetzt grundsätzlich flächendeckend eingeführt. In den Details kann es allerdings von Bundesland zu Bundesland feine Unterschie­de geben.

16 Jahre lang haben sich insbesondere die Feuerwehren sowie Schornsteinfeger aller Bundesländer aktiv für die bundesweite Rauchmelderpflicht ein­gesetzt. Unterstützt wurden sie u.a. vom Forum Brandrauchprävention, das seit 2000 die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ betreibt und vor rund acht Jah­ren den bundesweiten Rauchmeldertag  an jedem Freitag, dem 13. etablierte.

Mitglieder der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ präsentieren Kampagnenmotive der vergangenen Rauchmeldertage
Mitglieder der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ präsentieren Kampagnenmotive der vergangenen Rauchmeldertage. v.l.n.r.: Bodo Aertel, Bundesverband der Schornsteinfeger (ZIV); Frieder Kircher, Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung der vfdb und des DFV; Claudia Groetschel, Initiative „Rauchmelder retten Leben“, Alexander Küsel, Leiter Schadenverhütung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft  (GDV). (Bild vergrößern)

Das gemeinsame Engagement hat sich gelohnt: mit der Novellierung der Bauordnung in Berlin und Brandenburg wurde in diesem Sommer die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert.

„Mein Dank gilt vor allem den vielen Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz dafür gesorgt haben, dass das Leben durch verbesserten Brandschutz in Deutschlands Privathaus­halten noch sicherer wird. Die bundesweite Rauchmelderpflicht ist ein echter Meilen­stein“, resümiert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). „Unsere Aufklärungsarbeit ist aber noch nicht beendet, denn vor allem viele private Eigentümer haben ihre Wohnungen noch nicht ausgestattet. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Rauchmelder auch eingebaut werden“, ergänzt Bodo Aertel vom Bun­desverband der Schornsteinfeger (ZIV).

Rheinland-Pfalz Vorreiter, Berlin Schlusslicht

Als letztes Bundesland hatte Berlin am 9. Juni 2016 die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten ab 2017 und für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2020 eingeführt. „Es freut mich sehr, dass auch Berlin es endlich geschafft hat, die Rauchmelderpflicht gesetzlich zu verankern", sagt Albrecht Broemme, Präsident des Technischen Hilfswerks (THW), der im Jahr 2000 in seiner damaligen Funktion als Lan­desbranddirektor Berlins die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ initi­ierte. Ganz nach dem Motto, „Die Letzten werden die Ersten sein“, haben Berlin und Brandenburg die Rauchmelderpflicht zwar als letzte eingeführt - aber dafür waren sie konsequent: Denn anders als in allen anderen Bundesländern gilt die Rauchmelder­pflicht hier für alle Aufenthaltsräume - außer in Küche und Bad.

Vorreiter bei der Rauchmelderpflicht waren die Rheinland-Pfälzer, die bereits 2003 ihre Landesbauordnung entsprechend geändert haben.

In Sachsen brennen wohl keine Wohnungen im Bestand!?

In allen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt diese inzwischen sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsbauten. Nur Sachsen hat bisher keine Rauchmel­derpflicht für bereits bestehende Wohnungen verabschiedet.

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

Der Einbau sowie die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder ist in den jeweili­gen Landesbauordnungen geregelt. In allen Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig. Wer die Wartung übernehmen soll, ist jedoch in den Bun­desländern unterschiedlich geregelt. Die jeweiligen Fristen sowie Angaben zur Verant­wortlichkeit für die mindestens jährliche Wartung finden Verbraucher unter rauchmel­der-lebensretter.de > Home > Gesetzgebung.

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