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Erste Verbotsliste invasiver Tier- und Pflanzenarten seit 3.8.2016 in Kraft

(19.9.2016; GaLaBau-Bericht) Die erste Liste gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung ist am 3. August 2016 in Kraft getreten. Die Verbotsliste umfasst 23 Tier- sowie 14 Pflanzenarten und vervollständigt eine EU-Verordnung von 2014, die Verbreitung, Haltung, Import, Verkauf und Zucht von Arten, die ursprünglich nicht in Europa beheimatet sind, beschränkt.

BGL-Präsident August Forster begrüßt die Anstrengungen der EU-Kommission zur Bekämpfung invasiver Arten grundsätzlich. Allerdings greife die aktuelle Verbotsliste zu kurz. Insbesondere die Zusammensetzung der Liste wird von dem Branchenverband der Landschaftsgärtner kritisiert: „In der Liste sind zwar 23 Tier- aber nur 14 Pflanzenarten aufgeführt. Bei den Pflanzenarten handelt sich vor allem um Pflanzen, die in klimatisch trockenen (Rand-)Gebieten Europas vorkommen und in Deutschland dagegen nur wenig relevant sind“, so August Forster.

Verbotsliste laut BGL unvollständig

Nach Auffassung des GaLaBau-Bundesverbandes fehlen auf der Verbotsliste viele kriti­sche Arten, so dass eine Erweiterung der Liste in Zukunft notwendig sei. Dies gelte besonders für in Deutschland, aber auch europaweit sehr verbreitete Arten wie ...

  • Fallopia japonica (Gewöhnlicher Japan-Knöterich),
  • Heracleum mantegazzianum (Riesen-Bärenklau),
  • Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut),
  • Lupinus polyphyllus (Vielblättrige Lupinie) und
  • Ambrosia artmisiifolia (Beifuß-Ambrosie).

Vor diesem Hintergrund will der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatz­bau (BGL) den weiteren Prozess aktiv beobachten und sich bei zukünftigen Beratun­gen für eine Erweiterungen der Verbotsliste einsetzen. Aus Sicht des BGL gelte es, bei der Bekämpfung der invasiven Arten in der Landschaft präventive und praktikable Maßnahmen und Strategien zu entwickeln. „Als Experten für das Bauen mit Grün und die Landschaftspflege werden wir Landschaftsgärtner bei unserer täglichen Arbeit mit den oft negativen Auswirkungen der gebietsfremden Pflanzenarten konfrontiert. Des­halb ist es uns ein wichtiges Anliegen, unser Know-how bei der Bekämpfung dieser Pflanzen aktiv einzubringen – wie z.B. beim Monitoring bzw. der Untersuchung der Ausbreitung dieser Pflanzen“, resümiert Forster.

 Folgende 14 Pflanzenarten stehen aktuell auf der Verbotsliste:

  • Baccharis halimifolia (Östlicher Baccharisstrauch / Kreuzstrauch),
  • Cabomba caroliniana (Karolina-Haarnixe / Grüne Haarnixe),
  • Eichhornia crassipes (Dickstielige Wasserhyazinthe),
  • Heracleum persicum (Golpar / Persischer Bärenklau),
  • Heracleum sosnowskyi (Sosnowsky-Bärenklau),
  • Hydrocotyle ranunculoides (Großer Wassernabel / Hahnenfuß-Wassernabel),
  • Lagarosiphon major (Wechselblatt-Wasserpest / Krause Afrikanische Wasserpest),
  • Ludwigia grandiflora (Großblütiges Heusenkraut),
  • Ludwigia peploides (Flutendes Heusenkraut),
  • Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla / Amerikanischer Stinktierkohl),
  • Myriophyllum aquaticum (Brasilianisches Tausendblatt),
  • Parthenium hysterophorus (Santa-Maria-Prärieampfer / Karottenkraut),
  • Persicaria perfoliata / Polygonum perfoliatum (Durchwachsener Knöterich) und
  • Pueraria lobata (Kudzu).

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