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Förderung für bezahlbare Vario-Wohnungen verlängert und vereinfacht

(14.8.2016) Das Bundesbauministerium hat die Antragsfrist für Studenten- und AZUBI-Wohnhäuser im Programm „Variowohnungen“ verlängert. Außerdem wurden die Förder­bedingungen vereinfacht und die zulässige Höchstmiete angehoben. So sollen mehr potentielle Bauherren erreicht werden. 


aus dem Beitrag „,CUBITY‘ von der TU Darmstadt und DFH verspricht bezahlbaren Wohnraum“ vom 6.7.2014.

Zur Erinnerung: Um der angespannten Wohnungsmarktsituation in verschiedenen Hochschulstädten zu begegnen, fördert der Bund im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau seit November 2015 die Errichtung und Erforschung von  Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Wohnprojekten für Studierende und Aus­zubildende (Variowohnungen). 120 Millionen Euro stehen für das Programm zur Ver­fügung.

Die Antragsfrist endet nun am 30. September 2016. Darüber hinaus wurde die Förderrichtlinie aktualisiert und einfacher gestaltet: Die eingereichten Projekte werden nunmehr ganzheitlich ihrem Innovationsgrad entsprechend beurteilt.

Außerdem wurde die zulässige monatliche Höchstmiete angehoben, um verstärkt eine Umsetzung von Modellvorhaben in Ballungsgebieten zu fördern. Die Warmmiete beträgt jetzt maximal ...

  • 300 Euro in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Düsseldorf sowie
  • 280 Euro in allen anderen Städten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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