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Plakative Infografik zur Erinnerung: Staatliche Förderung zum Einbruchschutz

(31.5.2016; ergänzt am 21.3.2017) Mieter und Eigentümer, die gerade auch mit Blick auf die aktuelle Polizei­liche Kriminalstatistik (PKS) ihr Heim mit Sicherheitstechnik gegen Einbrecher ertüch­tigen wollen, können seit 2015 bei der KfW Fördermittel beantragen. Möglich sind Zu­schüsse von 1.500 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesbauministeriums. Seit April 2016 ist es zudem möglich, zinsgünstige Kredite für einzelne Einbruchschutzmaß­nahmen zu erhalten. Passend dazu hat Assa Abloy eine plakative Infografik entwi­ckelt, die sich u.a. hochauflösend als PDF-Datei downloaden und ausdrucken lässt:


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„Gerade veraltete Türen oder Schlösser stellen für Einbrecher kaum eine Barriere dar. Umso wichtiger ist es, in moderne Technik zu investieren, die Kriminelle von vornhe­rein abschreckt“, so Horst Merda, Verkaufsleiter Mechanik von der Assa Abloy Sicher­heitstechnik GmbH. „Je länger ein Einbrecher an der Tür werkeln muss, um sie zu ent­riegeln, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er aufgibt. Möglichkeiten zur Um- oder Nachrüstung gibt es viele, beispielsweise verstärkte Türen, elektromechanische Schließlösungen, Zusatzschlösser, Querriegelschlösser, Mehrfachverriegelungen und mit PIN-Code gesicherte Fenster- oder Balkontürgriffe. Je schwerer es einem Einbre­cher gemacht wird, desto besser.“

Fachbetriebe unabdingbar bei Installation

Die KfW fördert aber nicht nur einbruchhemmende Türen und entsprechende Nach­rüstsysteme, sondern auch Systeme für Fenster, einbruchhemmende Gitter und Roll­läden, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, sowie Kontrollkomponenten, wie Türspione und (Bild-)Gegensprechanlagen. „Unerlässlich ist allerdings, dass die Arbeiten von einem kompetenten Fachbetrieb durchgeführt werden“, meint Horst Merda. „Die Exper­ten wissen auch, welche Produkte sich für die jeweilige Haus- oder Wohnungs­situation eignen und was förderbar ist.“

Ergänzung: KfW-Zuschüsse auch für preiswertere/kleinere Einbruchschutz-Maßnahmen

Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW erweitern die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen. So werden seit dem 21. März auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert - siehe Beitrag dazu vom 21.3.2017.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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