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Ausbildung zum SHK-Anlagenmechaniker wird aufgewertet

(10.5.2016) Im Bundesgesetzblatt wurde die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagen­mechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ veröffentlicht.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüs­tung (BTGA) Günther Mertz begrüßt, dass zukünftig der Ausbildungsrahmenplan bei­spielsweise auch die Themen „Gebäudemanagementsysteme“ sowie  „Hygienemaßnah­men“ enthält.

Zudem wird die „gestreckte Abschlussprüfung“ mit dem Ziel eingeführt, die Motivation der Auszubildenden weiter zu erhöhen. Der erste Teil der Prüfung soll bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden; dieses Ergebnis fließt am Ende der Ausbildung auch in die Gesamtbewertung ein. Die Abschlussprüfung soll da­durch inhaltlich und methodisch aufgewertet werden.

Erfreulich ist aus Sicht des BTGA außerdem, dass die jetzige Ausbildungszeit von drei­einhalb Jahren beibehalten wird. Die Anforderungen an die Anlagenmechaniker SHK sind bereits in den vergangenen Jahren stetig gestiegen - ein Trend, der sich fortset­zen wird. Nur durch eine fundierte, qualifizierte Ausbildung seien die von der Bundes­regierung gesteckten Ziele in den Bereichen Energieeffizienz und energetische Gebäu­destandards zu erreichen.

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