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Bundesrat sendet richtiges Signal zur Mängelgewährleistung

(24.4.2016; ergänzt am 26.4.2016) Am 22. April hat der Bundesrat seine Stellungnah­me zur geplanten Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts verab­schiedet - weitestgehend zur Zufriedenheit von Holger Schwannecke, dem General­sekretär des Zentralverban­des des Deutschen Handwerks (ZDH): „Der Bundesrat setzt mit seiner Stellungnahme die richtigen Akzente. Er zeigt auf, wie der Gesetz­entwurf im Sinne der Kleinbetriebe nachzubessern ist. So sollen beispielsweise markt­mächtige Firmen ihre Haftung für Produktfehler nicht durch Allgemeine Geschäftsbe­dingungen ausschließen können. Das ist richtig. Denn ein Handwerker, der im Fach­handel Kabel, Schalter und Sicherun­gen einkauft, hat keinen Einfluss auf die Ge­schäftsbedingungen. Er hat nur die Wahl, die Ware unter Einbeziehung der AGB zu kaufen oder nicht.“

Darüber hinaus begrüßt Schwannecke, dass nicht nur solche Handwerker, die fehler­haftes Material in ein Gebäude oder Auto einbauen, von der Reform erfasst sein sollen. Bei Schreinern, Malern, Schneidern und anderen materialverarbeitenden Betrieben sei die Sachlage identisch. Eine Haftung für fremdverursachte Materialfehler sei für sie gleichermaßen unfair.

„Der Bundesrat setzt mit seiner Stellungnahme ein klares Zeichen für mehr Praxisnähe und den Schutz kleiner Betriebe. Der Bundestag ist aufgerufen, entsprechende Ände­rungen des Gesetzentwurfs vorzunehmen,“ resümiert der ZDH-Generalsekretär.

Zustimmung auch von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft

„Die Beschlussfassung des Bundesrats zum aktuellen Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrecht weist in die richtige Richtung,“ findet auch Felix Pakleppa als Ge­schäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. „Vor allem begrüßen wir den Vor­schlag des Bundesrates, die beiden Regelungskomplexe der kaufrechtlichen Mängel­haftung (Aus- und Einbaukosten) und der Reform des Bauvertragsrechts voneinander zu trennen und separat zu behandeln. Das fordern wir seit Beginn des Gesetzgebungs­verfahrens. Andernfalls droht die Umsetzung des für die Praxis bedeutsamen Geset­zesvorhabens zu den Aus- und Einbaukosten zu scheitern.“

Zwei weitere Punkte sind in diesem Zusammenhang für die der Bundesvereinigung Bauwirtschaft von besonderer Bedeutung: „Es kann nicht sein, dass durch die AGB des Herstellers bzw. Händlers dieses gesetzlich gewährte Recht abbedungen werden kann. Denn der vom Koalitionsvertrag intendierte Schutz der Bauunternehmer würde in der Praxis leerlaufen, da die marktstärkeren Lieferanten und Hersteller von Bauproduk­ten die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen würden. Wir sind erfreut darüber, dass die Länderkammer dieses auch so sieht.“ erklärte Pakleppa. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten muss daher für Ver­braucher und Unternehmer gleichermaßen AGB-fest geregelt werden - so die Forde­rung des Baugewerbes an den Gesetzgeber.“

Der zweite Punkt in der Beschlussfassung des Bundesrates bezieht sich auf das An­ordnungsrecht des Bauherrn während der Bauphase. Der vorliegende Gesetzentwurf räumt dem Besteller - sprich: dem Bauherrn - erstmals das Recht ein, eine von den Vertragspartnern vereinbarte Bauleistung nachträglich einseitig zu ändern. Falls eine Einigung nicht gelingt, ist der Bauunternehmer verpflichtet eine entsprechende An­ord­nung des Bauherrn, auszuführen. Wann und im welchem Umfang es zu nachträgli­chen Änderungen kommt, ist für den Unternehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar.

„Diese Vorschläge zur nachträglichen einseitigen Vertragsänderung sind für uns nicht akzeptabel. Sie stellen einen massiven, nicht gerechtfertigten Eingriff in das Disposi­tionsrecht des Unternehmers dar. Kurzfristige einseitige Änderungen der vereinbarten Bauleistung durch den Besteller machen eine verlässliche Planung und Abwicklung einer Baumaßnahme unmöglich,“ so Pakleppa. Hinzu komme, dass die Durchsetzbarkeit der Vergütung für solche Anordnungen nach dem Gesetzentwurf nicht gewährleistet sei. „Hier sind noch viele Fragen ungeklärt. Die Belange der Bauunternehmer müssen mit Blick auf dieses für die tägliche Baupraxis so zentrales Thema angemessene Berücksichtigung finden,“ resümiert der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (und ZDB-Hauptgeschäftsführer).

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