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DGUV: Erneut weniger tödliche Arbeitsunfälle 2015


Foto Dominik Buschardt / DGUV (Bild vergrößern)
  

(18.4.2016) Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2015 insgesamt nochmals um ein halbes Prozent zurückgegan­gen - das geht aus den vorläufigen Zahlen zum Unfallgesche­hen hervor, die der Spitzenverband der Berufsgenossenschaf­ten und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversiche­rung (DGUV), soeben veröffentlicht hat. Demnach ereigneten sich 2015 in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor 865.500 meldepflichtigen Arbeitsunfälle, der Vorjahres­wert lag bei 869.817 Arbeitsunfällen. Bemerkenswert ist der Rückgang der tödlichen Arbeitsunfälle: Ihre Zahl sank um 45 auf 438. Sollte diese Zahl durch die endgültigen Kennzahlen bestätigt werden, wäre dies die geringste Anzahl von tödli­chen Arbeitsunfällen, die den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen jemals in einem Jahr gemeldet wurden.

Vier neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheitenliste

Bei den Anzeigen auf Verdacht auf eine Berufskrankheit zeichnet sich für 2015 eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr ab. Über 77.000 Mal machten Ärzte, Krankenkassen, Versicherte oder deren Arbeitgeber im vergangenen Jahr 2015 eine Meldung an die Be­rufsgenossenschaften und Unfallkassen - ein Anstieg um 7,6 Prozent gegenüber 2014. Diese Zunahme erklärt sich im Wesentlichen dadurch, dass 2015 vier neue Berufs­krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden - und zwar ...

  • der so genannte weiße Hautkrebs,
  • das Carpaltunnel-Syndrom,
  • das Hypothenar-Hammer-Syndrom sowie
  •  Kehlkopfkrebs durch Exposition gegenüber Schwefelsäuredämpfen."

Da Hautkrebs und Carpaltunnel-Syndrom sehr häufig aufträten - sie gelten auch als Volkskrankheiten -, seien Verdachtsanzeigen in einem größeren Umfang zu erwarten gewesen, erklärte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer in Berlin.

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