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Gut gedacht, schlecht gemacht? Neues DUH-Positionspapier zum Energieausweis

Positionspapier „Der Energieausweis - wie sein Potential ausgeschöpft werden kann“
  

(12.3.2016) Seit 2007 gibt es den Energieausweis für Gebäu­de. Allerdings werde er seinem Anspruch bislang nicht gerecht, und die Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie durch die nationale Energieeinsparverordnung (EnEV) sei man­gelhaft, urteilt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und fordert im Zuge der anstehenden Novellierung der EnEV die Bundesregie­rung auf, den Energieausweis für Gebäude weiterzuentwickeln. In ihrem Positionspapier „Der Energieausweis - wie sein Poten­tial ausgeschöpft werden kann“ zeigt die Umwelt- und Ver­braucherschutzorganisation verschiedene Möglichkeiten auf, um das Instrument zu optimieren und damit sein Potential für Klimaschutz und Verbraucherinformation besser zu nutzen.

Das Positionspapier beschreibt aktuelle Defizite aus Sicht der DUH und macht acht konkrete Vorschläge, um den Energieausweis inhaltlich und in seiner Umsetzung zu verbessern. Dazu zählen mehr ...

  • Verständlichkeit,
  • Einheitlichkeit und
  • Kontrollen.

Das Ziel der Deutsche Umwelthilfe ist, den Energieausweis zu einem „verbraucher­freundlichen Instrument“ zu machen, das Transparenz sowie Vergleichbarkeit schafft und langfristig dazu dienen kann, energetische Sanierungsmaßnahmen und Energieein­sparungen zu fördern. Denn „nur durch eine gründliche Generalüberholung des Ener­gieausweises kann dieser in der Bevölkerung an Akzeptanz gewinnen und das Thema Gebäudeeffizienz in der öffentlichen Debatte verankert werden“, erklärt der DUH.

„In Deutschland gibt es derzeit zwei unterschiedliche Energieausweise. Sie sind für den Laien oft unverständlich und sorgen nicht dafür, dass man Gebäude miteinander vergleichen kann. Wir fordern daher einen einheitlichen Energieausweis, der vergleich­bare und verständliche Werte zu Gebäuden liefert und Aussagen über Heizkosten er­möglicht“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Zudem müsse die Bundesregierung eine Beratungs- und Informationskampagne ins Leben rufen, um die Öffentlichkeit für das Thema Energiewende und Energieeffizienz im Gebäudebe­reich zu sensibilisieren. Denn Energie- und CO₂-Einsparungen in diesem Bereich seien eine wesentliche Stellschraube, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Die EnEV sieht vor, dass der Energieausweis bei Besichtigungen und Werbeanzeigen von Immobilien vorgelegt wird. Agnes Sauter, Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz bei der DUH stellt dazu fest: „Eine DUH-Abfrage im vergangenen Jahr hat ergeben, dass kein Bundesland kontrolliert, ob die Daten im Energieausweis korrekt sind, ob er wie vorgesehen bei Besichtigungen vorgelegt wird, oder ob er bei der Immobilienwer­bung einbezogen wird.“ Sie sagt: „Es muss in den Bundesländern klare Regelungen von Kontrollpflichten, -abläufen und -zuständigkeiten geben, sowie eine ausreichende fi­nanzielle und personelle Ausstattung der jeweiligen Behörden.“

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