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KfW-Nachfolgeprogramm zur Batteriespeicher-Förderung gestartet

(1.3.2016) Die KfW setzt im Auftrag des Bundeswirtschaftsmi­nisteriums (BMWi) ab dem 1. März das Ende 2015 ausgelaufe­ne Programm zur Förderung von stationären Batteriespeicher­systemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen mit einigen Änderungen fort. Das Programm soll die Markt- und Technolo­gieentwicklung von Batteriespeichersystemen anregen und bietet dazu zinsgünstige KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse aus Mitteln des BMWi. Die geförderten Systeme sollen einen Beitrag zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaik-Anlagen in den Strommarkt leisten. Das Programm läuft nun bis zum Jahresende 2018.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorgängerprogramm sind u. a.:

  • Die Photovoltaikanlage darf höchstens 50% der installierten Leistung in das Stromnetz einspeisen (vorher 60%).
  • Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie des Herstellers von 10 Jahren vorliegen (vorher 7 Jahre).
  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse ist über den Programmzeitraum degressiv ge­staltet - das heißt, die Tilgungszuschüsse sinken je nach dem Zeitpunkt der An­tragstellung stufenweise von 25% auf 10% der förderfähigen Kosten. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, dass die Hersteller technologie- und produktionsbe­dingte Kostensenkungen an die Kunden weitergeben.

Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des Vorstands der KfW, resümiert: „Die im Mai 2013 be­gonnene Förderung von Batteriespeichersystemen hat einen wichtigen Anstoß zur Entwicklung der Technologie und des Marktes gegeben. Die Fortschritte sind beacht­lich, aber noch brauchen wir gezielte und wohl dosierte Förderimpulse auf dem Weg zu einem sich selbst tragenden und wettbewerbsfähigen Markt, der ohne Zuschüsse auskommt. Wir sind davon überzeugt, dass dieser sich bis Ende 2018 entfalten kann.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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