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Verbändevereinbarung zur CE-Dachlatte

(10.2.2016) Im Dezember 2015 verabschiedeten die Deutsche Gesetzliche Unfallver­sicherung e.V. (DGUV) sowie diverse Handwerks- und Industrieverbände eine Verein­barung über Dachlatten aus Nadelholz mit CE-Zeichen.

stirnseitig rote Farbmarkierung

Die Vereinbarung sieht vor, dass die zur Verwendungsstelle gelieferten Dachlatten ne­ben der CE-Kennzeichnung auch eine leicht erkennbare und fachliche Kennzeichnung aufweisen müssen. Gekennzeichnet werden daher die Dachlatten stirnseitig mit einer roten Farbmarkierung und der CE-Kennzeichnung. Auch die Verpackungseinheit (Bün­del mit max. 12 Dachlatten) ist mit dem CE-Zeichen zu versehen. So kann der ausfüh­rende Handwerker direkt vor Ort erkennen, dass es sich eindeutig um eine Dachlatte handelt.

kein Ü-Zeichen mehr!

Bei der Festigkeitssortierung von Bauschnitthölzern hat die europäische harmonisierte Norm EN 14081, die die Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist, das nationale deut­sche Ü-Zeichen als Konformitätsnachweis abgelöst.

Sortierklasse S 10 trocken

Werden gelattete Dachflächen als Arbeitsplätze verwendet, müssen die Dachlatten mindestens der Sortierklasse S 10 TS nach DIN 4074-1 entsprechen.  Der Latten­querschnitt ist in Abhängigkeit von der Stützweite zu wählen. Latten, die eine CE-Kennzeichnung ausschließlich mit der Festigkeitsklasse C 24 nach DIN EN 338 aufwei­sen, also keinen weiteren Verweis auf die Sortierklasse S 10 trocken sortiert nach DIN 4074-1 haben, dürfen als Dachlatten nicht verwendet werden.

Eurocode 5-Bemessung unzureichend

Dr. Marco Einhaus von der DGUV erinnerte bei der Unterzeichnung der Vereinbarung daran, dass die Dachlatte, die neben der Last der Dachdeckung während der Dach­deckungsarbeiten auch den Zimmermann oder Dachdecker tragen muss, besondere Anforderungen erfüllen müsse: „Wird die Dachlatte nur nach dem Eurocode EC5 be­messen, darf sie als Standplatz für Dacharbeiten nicht genutzt werden. Die Dachlat­ten, die nach der Vereinbarung hergestellt und eingebaut werden, sind neben den vorgenannten Anforderungen auch für die zusätzliche Mannlast bemessen“, so Ein­haus.

Im Einzelnen wurde die Vereinbarung von folgenden Verbänden verabschiedet:

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