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KfW fördert die Modernisierung von Türsprechanlagen

(21.1.2016) Die KfW unterstützt bekannterweise(?) private Baumaßnahmen für besseren Einbruchschutz und barrierefreien Zugang mit einem Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro. Vielleicht weniger bekannt ist, dass zu den geförderten Moder­nisierungsmaßnahmen auch der Einbau von Gegensprechanla­gen, Beleuchtung und Briefkästen zählen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Wer eine moderne Türstation mit Kamera installieren lässt, wohnt sicherer. Denn er sieht im­mer, wer vor der Haustür steht. Auch elektronische Zutritts­kontrollen, wie berührungslose Türöffner, versprechen deutlich mehr Schutz und Komfort als herkömmliche Schlüssel.

Darüber hinaus lassen sich zeitgemäße Türstationen mit Komponenten kombinieren bzw. ausbauen, die Personen mit Handikap die Kontaktaufnahme erleichtern können. Das beginnt bei der klaren Gestaltung und setzt sich fort mit ...

  • hinterleuchteten Symbolen, die Hörbehinderten signalisieren, dass der Ruf an­genommen und die Tür ggf. geöffnet wird,
  • induktiver Ankopplung, durch die das Signal der Türstation für Hörgeräte ver­stärkt wird, sowie mit
  • großen Ruftasten und erhabener Blindenschrift für Sehbehinderte.

Wer ist förderberechtigt?

Anspruch auf den Investitionszuschuss haben alle privaten Haus- und Wohnungsbesi­tzer, Käufer sanierter Wohnobjekte, Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften aus Privat­personen sowie Mieter mit Zustimmung ihres Vermieters.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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