Baulinks -> Redaktion  || < älter 2016/0005 jünger > >>|  

BMUB-Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie

(3.1.2016) Kommunen sind für Bundesumweltministerin Barbara Hendricks „wichtige Partner, die den Klimaschutz konkret vor Ort voranbringen.“ Um sie bei konkreten Kli­maschutzmaßnahmen zu unterstützen, wird die Förderung im Rahmen der Kommunal­richtlinie fortgeführt: Interessierte Kommunen können bis zum 31. März 2016 entspre­chende Anträge für Klimaschutzprojekte in kulturellen, sozialen und öffentlichen Ein­richtungen einreichen. Gefördert werden beispielsweise ...

  • Einstiegsberatungen für Kommunen,
  • Energiesparmodelle,
  • die Erstellung von Klimaschutzkonzepten,
  • Klimaschutzmanager sowie
  • investive Klimaschutzprojekte. Hierzu zählen u.a. Investitionen in energieeffiziente Beleuchtung und Belüftung.

Neu ist, dass 2016 auch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wieder geför­dert wird. Auch für Investitionen in Fahrradwege oder Fahrradabstellanlagen gibt es neuerdings Fördermittel. Für finanzschwache Kommunen, Schulen, Kitas und Sport­stätten gelten zudem seit dem 1. Oktober bessere Förderbedingungen.

2015 wurden mehr als 1.100 kommunale Klimaschutzprojekte durch die Nationale Kli­maschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Mit einer Fördersumme von 50 Mio. Euro wurden Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 122 Mio. Euro ausgelöst.

Anträge für die Projektförderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative können bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Vom 1. Juli bis zum 30. September 2016 sowie 2017 sind übri­gens weitere Antragsfenster vorgesehen.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) berät Kom­munen bei Fragen zum Klimaschutz und zur Projektförderung Service- und Kompe­tenzzentrum:

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH