Baulinks -> Redaktion  || < älter 2015/1986 jünger > >>|  

Worauf Hauseigentümer und Verbraucher 2016 achten müssen

(22.12.2015) Das Jahr 2016 bringt diverse Neuerungen in den Bereichen Energieeffi­zienz sowie energetisches Bauen und Sanieren mit sich. Politisches Ziel der verschie­denen Maßnahmen ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050. Dafür ist es unumgänglich, generell den Energiebedarf der Gebäude durch eine gedämmte Gebäudehülle sowie effiziente Anlagentechnik zu reduzieren und weitestgehend er­neuerbare Energien zu nutzen.

Höhere Anforderungen an Neubauten

Neue Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Januar höhere energetische Anforderungen erfüllen: Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Pri­märenergiebedarf) wird um 25% gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20% besser ausgeführt werden. Erreichbar ist beides durch ...

  • eine bessere Dämmung von Fassade, Dach und Keller,
  • dichtere Fenster mit zeitgemäßer Verglasung und
  • eine effizientere Haustechnik unter Einbindung erneuerbarer Energien.

Betroffen sind alle Bauvorhaben, die ab dem 1. Januar 2016 beantragt, angezeigt oder ohne vorherige Beantragung begonnen werden.

Verbesserte Förderung

Die KfW passt zum 1. April ihre Förderung im Programm „Energieeffizient Bauen“ den veränderten Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an. So entfällt die Förderung für die Stufe „Effizienzhaus 70“; diese wird dann dem gesetzlichen Mindest­standard entsprechen. Neu ist die Stufe „Effizienzhaus 40 Plus“. Besonderes Merkmal dieses Standards ist, dass ein Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Haus erzeugt und gespeichert werden muss - dafür steht das „Plus“. Bauherren sollen zudem ab April für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW auf­nehmen können wie bisher: Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben.

Bereits ab 1. Januar gibt die KfW Zuschüsse für den Heizungsaustausch und den Ein­bau von Lüftungsanlagen in Höhe von 15 Prozent und maximal 7.500 Euro pro Wohn­einheit. Die Förderung wird in Form von Zinszuschüssen und/oder Zinsverbilligungen gewährt und ist Teil des neuen „Anreizprogramms Energieeffizienz“, für das die Bun­desregierung insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über drei Jahre eingeplant hat. Informationen zu den Konditionen und zur Beantragung finden sich im Förderratge­ber von co2online und in der Fördermitteldatenbank von fe.bis.

Effizienzlabel für alte Heizkessel

Für alte Heizungen und Lüftungsanlagen gibt es ab 1. Januar 2016 ein Effizienzlabel. Es ordnet die Anlage einer Effizienzklasse zu, wie Verbraucher es bereits von Haus­haltsgeräten oder neuen Heizanlagen kennen. Das Label soll die Austauschrate erhö­hen und Verbraucher zum Energiesparen motivieren:

Die Infografik zeigt, welche Informationen jeweils auf dem Label für neue und alte Heizanlagen zu finden sind. (Grafik vergrößern)

Das Effizienzlabel für gas- oder ölbetriebene Heizungen wird zunächst freiwillig verge­ben. Ab 2017 werden die Schornsteinfeger verpflichtet sein, das Etikett auf dem Heiz­kessel anzubringen. Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für Heizungen älter als 29 Jahre. Schrittweise bis 2024 sollen dann alle Kessel mit einer Leistung von bis zu 400 Kilowatt, die älter als 15 Jahre sind, ein Etikett erhalten - siehe auch Baulinks-Beitrag „Neues Effizienzlabel für alte Heizkessel kommt zum 1. Januar 2016“ vom 17.8.2015.

Verbraucher sollten beachten, dass das Label nur etwas über den Gerätetyp aussagt. Es gibt keine Auskunft, ob alle Komponenten der Anlage aufeinander abgestimmt sind oder ob die Anlage zum Gebäude passt. Das stellt eine Heizungsoptimierung durch ei­nen hydraulischen Abgleich vom Fachmann sicher.

Änderung zur Stromvergütung durch KWK-Anlagen

Hausbesitzer, die nach dem 1. Januar 2016 ein Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von unter 50 Kilowatt elektrischer Leistung in Betrieb nehmen, erhalten andere Zu­schläge als Besitzer bestehender Anlagen. Aufgrund einer Neufassung des KWK-Ge­setzes wird der in das öffentliche Netz eingespeiste Strom stärker gefördert als bis­her, der selbst verbrauchte Strom dafür etwas geringer.

Künftig sollen Hausbesitzer einen KWK-Zuschlag von 8 statt bisher 5,41 Cent erhal­ten. Die Förderung für selbst verbrauchten Strom sinkt dagegen von 5,41 auf 4 Cent pro Kilowattstunde. Zudem wird der Zuschlag nicht mehr für zehn Jahre, sondern für 60.000 Vollbenutzungsstunden gewährt. Förderungen für Kraft-Wärme-Kopplungsan­lagen durch die KfW können noch bis zum 31.3.2016 beantragt werden. Danach läuft die Förderung aus.

Strom wird teurer

Aus dem öffentlichen Netz bezogener Strom wird im neuen Jahr für viele Verbraucher teurer, weil die  EEG-Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien und die Netz­entgelte steigen. Für eine 4-köpfige Familie bedeutet das höhere Stromkosten von rund acht Euro im Jahr.

Elektrogeräte müssen zurückgenommen werden

Am 24. Juli 2016 tritt ein neuer Teil des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Das Gesetz soll die umweltverträgliche Rücknahme von Elektro- und Elektronik­geräten verbessern. Händler mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche sind dann verpflich­tet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Dabei müssen größere Geräte wie Fernseher oder Kühlschränke nur bei Neukauf eines entsprechenden Gerätes angenommen wer­den. Kleinere Geräte wie Handys oder Toaster müssen jederzeit zurückgenommen wer­den. Online-Händler sind künftig ebenfalls verpflichtet, ausrangierte Geräte zurückzu­nehmen - siehe auch Beitrag „ElektroG am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten“ vom 25.10.2015.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH