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Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen)

(27.8.2015) Die Neufassung der Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeits­schutzverordnung (TRLV Vibrationen) informiert über den Stand der Technik, Arbeits­medizin und Arbeitshygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen.

Koordinatensystem für Ganzkörper-Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen (Abb. 1 im Teil „Allgemeines“) (Bild vergrößern)

Die TRLV Vibrationen informiert in vier verschiedenen Teilen über ...

  • Allgemeines,
  • die Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen“,
  • die Messung von Vibrationen sowie
  • Vibrationsschutzmaßnahmen.

Die Technischen Regeln dienen der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Vibrationen mit Auswirkungen auf den gesamten Körper oder nur das Hand-Arm-Sys­tem. Zudem zeigen sie Maßnahmen auf, mit denen sich Vibrationsbelastungen vermei­den und verringern lassen. Ebenso werden wesentliche Begriffe, die bei der Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hinsichtlich Vibrationen relevant sind, genauer erläutert.

Die Neufassung wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) Nr. 25/26 vom 24. Juni 2015 veröffentlicht und lässt sich über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar­beitsmedizin (BAuA) unter baua.de/TRLV abschnittsweise downloaden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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