Baulinks -> Redaktion  || < älter 2015/1262 jünger > >>|  

Bundesarchitektenkammer: „Deregulierung der HOAI führt ins Kosten-Chaos.“


  

(19.7.2015) Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertrags­verletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Dienstleis­tungsrichtlinie löst intensiven Widerspruch aus - u.a. von der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann. die jetzt darauf hingewiesen hat, dass bereits mit der HOAI-Novelle 2009 alle von der Kommission kritisch gesehenen Punkte der deutschen Honorarordnung beseitigt worden wären.

Jeder Architekt, der nach Deutschland komme, um hier zu bauen, könne sein Preis­recht mitbringen. Lediglich bei Gründung einer deutschen Niederlassung sei er an das deutsche Preisrecht gebunden. Somit sei die HOAI eine reine Inländer-Regelung. Nach Auskunft der 16 Länderkammern habe sich in den letzten Jahren kein einziger auslän­discher Architekt über diese Regelung beschwert. Die Kommission, die sich insbeson­dere der Förderung von Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung verschrieben habe, verfolge mit einer derart formalistischen Vorgehensweise nicht ihre ursprünglich ver­traglich festgelegten Ziele. Deutschland verfüge, so Ettinger-Brinckmann, über hohe technische Standards; die hohe Qualität deutscher Bauten sei international aner­kannt.

Die HOAI sei eine transparente und bewährte Rechtsverordnung des Bundes, die auf Statistiken und Erfahrungen beruhe. Existiere sie nicht, müssten Einzelregelungen zwi­schen Architekt und Bauherr, zwischen Staat, Ländern und Kommunen getroffen wer­den. „Wie kann die Kommission glauben, dass sie hier sinnvolle Deregulierung betreibt? Welchen Vorteil hätte denn der aus anderen Ländern nach Deutschland kommende Architekt? Und welchen der Bauherr?“, fragt Ettinger-Brinckmann. Die HOAI sei auch im Sinne des Verbraucherschutzes wirksam: „Wenn Leistungen in Leistungsbildern und Leistungsphasen unstrittig definiert sind, sind Qualitätsanspruch, Arbeitsaufwand und Transparenz für die Auftraggeber ausreichend gesichert. Dafür ein diesen Leistungen entsprechendes Honorar im Wege einer verbindlichen Regelung zu definieren, dient Auftraggebern wie Auftragnehmern in gleicher Weise und trägt zur Sicherung des Rechtsfriedens bei“, so die BAK-Präsidentin.

Eine ganze Reihe von Rechtsgutachten belege die EU-Konformität der HOAI. Der Bun­destag habe sich einmütig für den Erhalt der Freien Berufe und deren Honorarordnun­gen ausgesprochen. „Deutschland ist nicht trotz, sondern gerade wegen seiner wirt­schaftspolitischen Regelungen ein Motor für ganz Europa. Viele Architekten kommen derzeit etwa aus Spanien nach Deutschland und finden hier gut bezahlte Arbeit.“

Nach wie vor gelte die auch wissenschaftlich belegte Tatsache, dass die Planungs­kosten lediglich einen einstelligen Prozentbetrag der Kosten des Bauwerks im Lebens­zyklus ausmachten. Hier auf einen Preiskampf zu setzen sei eindeutig das falsche Sig­nal und volkswirtschaftlich bedenklich. Gute Planung amortisiere sich.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH