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KfW verbessert zum 1.8.2015 ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“

(5.7.2015) Wer ein Haus oder eine Wohnung energetisch saniert, kann künftig eine bessere Förderung durch die KfW einkalkulieren. Der Höchstbetrag für Förderkredite im Pro­gramm „Energieeffizient Sanieren“ steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüs­se im Kreditprogramm auf bis zu 27,5% des Darlehensbetrags (max. 27.500 Euro pro Wohneinheit). Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können wie­derum zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro z.B. für ihre Ei­gentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 Euro für ihr Zweifamilienhaus.

Grundsätzlich gilt: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach Sanierung ist, umso stärker die Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge kön­nen für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt wer­den. Auch werden nun jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 1.2.2002 gestellt wurde - siehe auch Baulinks-Beitrag „Sanierung von Häusern aus den Jahren 1995 bis 2001 wird jetzt auch gefördert“ vom 7.6.2015.

Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5% gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Al­ternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienz­haus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.

Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen Investitions-kosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit

Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit
  •  KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, maximal 22.500 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit
  •  KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit

Weitere Verbesserungen im Einzelnen:

  • Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für Einzelmaßnahmen im Kredit­programm
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995)

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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