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Erste Europäische Bewertung für Fassadenbefestigung per Hinterschnittanker

(2.6.2015) Die erste Europäische Bewertung für einen Hinter­schnittanker zur rückseitigen Befestigung von Fassadenplatten nach neuer Bauproduktenverordnung wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik der Firma KEIL in Engelskirchen erteilt (ETA-03/0055). Diese Zulassung gilt für die Befestigung aller Feinsteinzeugplatten nach EN 14411. Für die Hersteller solcher Platten entfällt damit der Zwang, eigene Zulassungen selber erwirken zu müssen.

Die Firma KEIL war bereits Vorreiter mit dem Antrag auf Ertei­lung einer Europäischen Zulassung 1998 und erhielt 2004 da­raufhin die erste ETA für ein derartiges Befestigungsmittel. In der Zwischenzeit fand das dazu vom DIBt erarbeitete Verfah­ren (CUAP) Eingang in die ETAG034 auf deren Basis Systeme bzw. System-Bestandteile der vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) eine Euro­päische Technische Zulassung ETA beantragen konnten.

Doch mit der Bauproduktenverordnung ist jetzt ein European Assessment Document (EAD) als Bewertungsdokument erforderlich. Dieses wurde vom DIBt geschaffen, um den Antrag von KEIL auf eine ETA nach der aktuellen Verordnung aus Brüssel bearbei­ten zu können. Nach diversen Abstimmungen mit Brüssel konnte dann das EAD verab­schiedet und die neue ETA erteilt werden. (ETA bedeutet jetzt aber European Tech­nical Assessment und nicht mehr European Technical Approval und wird im Sprach­gebrauch zur besseren Unterscheidung mit ETAs abgekürzt).

Foto: Heinrich / KEIL 

Im Bericht zur Beurteilung der Brauchbarkeit des Hinterschnittankers KH für den vor­gesehenen Verwendungszweck und hinsichtlich der Anforderungen an die Nutzungs­sicherheit wurden u.a. die Ergebnisse folgender Versuche herangezogen:

  1. Zentrische Zugversuche
  2. Querzugversuche
  3. Schrägzugversuche
  4. Bauteilversuche
  5. Versuche zur Funktionsfähigkeit unter wiederholter Belastung
  6. Versuche zur Funktionsfähigkeit unter Dauerlast
  7. Versuche zur Funktionsfähigkeit unter Frost/Tau-Wechselbedingungen
  8. Versuche zur Funktionsfähigkeit unter Wasseraufnahme

Zur Erinnerung: Die rückseitige Befestigung von Fassadenplatten mittels form­schlüssigem Anker im hinterschnittenen Bohrloch hat der hinterlüfteten Fassade neue Möglichkeiten eröffnet. KEIL gilt hier als einer der Vorreiter auf diesem Gebiet. Unter anderem bei den Kranhäusern in Köln (siehe Beitrag vom 12.8.2011) und beim Liver­pool Museum in Liverpool (siehe Beitrag vom 26.7.2010) wurde der Hinterschnittanker KH verwendet.

Foto: Mosa / KEIL 

Zusätzlicher Schub für VHF mit Feinsteinzeugplatten

Durch die Europäische Bewertung für die weit verbreiteten keramischen Fassadenplat­ten verspricht sich KEIL einen zusätzlichen Schub. Denn für etwa 600 Hersteller von Platten aus Keramik entfällt die Notwendigkeit, eine eigene Zulassung zu erwirken. Und den Planern steht ein breites Angebot unter definierten Anwendungsbedingungen und Leistungsfähigkeiten zur Verfügung. Die Bauherren wiederum können einer erfah­renen Befestigung vertrauen, deren Zuverlässigkeit in einem umfangreichen Verfahren nachgewiesen wurde.

Die ETA erlaubt die Verwendung der KEIL Hinterschnittenanker KH für Feinsteinzeug­fassadenplatten bis zu einer beliebigen Größe für die ein Nachweis erbracht werden kann. Für bestimmte gängige Plattenformate bis zu einer Größe von 90 x 120 cm sind die charakteristischen Widerstände bei Windsog bereits in der ETA benannt. Aber auch für Anwendungen oder Anforderungen außerhalb dieser Grenzen liegen umfang­reiche internationale Erfahrungen vor.

Weitere Informationen zu Hinterschnittenankern können per E-Mail an KEIL angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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