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Sachsen plant Rauchmelderpflicht ab 2016 - allerdings nur für Neu- und Umbauten!


  

(15.4.2015) Als 14. Bundesland plant jetzt auch der Freistaat Sachsen die Einführung einer Rauchmelderpflicht. Diese soll ab 2016 gelten, allerdings nur für Neu- und Umbauten. Von dem geplanten Gesetz wären damit über 99 Prozent aller Wohnge­bäude in Sachsen überhaupt nicht betroffen, da es sich um Bestandsbauten handelt.

„Die geplante Rauchmelderpflicht in Sachsen ist genau wie in Berlin und Brandenburg längst überfällig. Ihre Umsetzung ist al­lerdings halbherzig“, so Christian Rudolph, Vorstand beim Fo­rum Brandprävention. Er fordert, die Rauchmelderpflicht auch auf bestehenden Wohnraum auszuweiten. Nur eine Rauchmel­derpflicht für sämtliche Wohngebäude könne helfen, Brandtote zu vermeiden, ist Rudolph überzeugt. Noch immer sterben in Deutschland jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent sind nicht Opfer der Flam­men, sondern ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten diese Menschen warnen können.

Quelle: Berliner Feuerwehr (Bild vergrößern)

Eine Rauchmelderpflicht nur für Neu- und Umbauten einzuführen, sei nicht mehr zeit­gemäß, ergänzt Rudolph. In allen anderen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gel­te diese nicht nur für Neu- und Umbauten, sondern auch für bestehenden Wohnraum. Zuletzt hatte Thüringen im vergangenen Jahr sein Gesetz aus dem Jahr 2008 geän­dert und um die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten bis Ende 2018 erweitert. Auch das Saarland als bislang letztes Bundesland mit einem Rauchmelder-Gesetz nur für Neubauten befasst sich aktuell mit einer Nachrüstpflicht für bestehenden Wohnraum bis Ende 2016.

Solange in Sachsen, Berlin und Brandenburg noch keine Rauchmelderpflicht besteht, appellieren die Feuerwehren und die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ an die Hauseigentümer und Vermieter, im eigenen Interesse - auch bei fehlender rechtlicher Verpflichtung - freiwillig Rauchmelder zu installieren.

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